Steigerung der Innovation in Unternehmen durch Unterstützung multisektoraler Ansätze, die sich aus der Umsetzung der „Initiative für weniger entwickelte Regionen“ in Rumänien ergeben

Im Amtsblatt Nr. 1.060 vom 11. November 2020, wurde der Order Nr. 4.003 / 2020 des Ministers für öffentliche Arbeiten, Entwicklung und Verwaltung, De-minimis-Hilfsprogramm zur Unterstützung von KMU bei der Durchführung von Entwicklungsprozessen innovativer konzeptioneller Modelle im Bereich der intelligenten Spezialisierung im Rahmen des regionalen operationellen Programms 2014-2020 veröffentlicht. Es ist die Rede von der Prioritätsachse 1 ,,Förderung des Technologietransfers“, Investitionspriorität 1.1 ,,Förderung von Investitionen in C I, Entwicklung von Verbindungen und Synergien zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren und Hochschulbildung, insbesondere Förderung von Investitionen in Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Technologietransfer, soziale Innovation, Öko-Innovation und Anwendungen für den öffentlichen Dienst, Nachfragestimulation, Vernetzung und Clustering sowie offene Innovation durch intelligente Spezialisierung, sowie Unterstützung für technologische und angewandte Forschungsaktivitäten, Pilotlinien, frühzeitige Produktvalidierungsmaßnahmen, fortgeschrittene und erste Produktionskapazitäten, insbesondere im Bereich der wesentlichen generischen Technologien und der Verbreitung von Allzwecktechnologien „- spezifisches Ziel 1.2 – Steigerung der Innovation in Unternehmen durch Unterstützung multisektoraler Ansätze, die sich aus der Umsetzung der Initiative „Weniger entwickelte Regionen“ in Rumänien ergeben.

Hauptziel ist es die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bei der Durchführung spezifischer innovativer Aktivitäten. Hauptzweck ist es der Nachweis der Funktionalität und die Überprüfung eines bestimmten Produktkonzepts, in den im Anhang des Auftrags genannten Bereichen der intelligenten Spezialisierung. Der Abschluss der technologischen Reifegrade von Stufe 3 bis Stufe 4 oder 5  sowie der Abschluss von Partnerschaften werden nachgewiesen, um die im Rahmen des finanzierten Projekts durchgeführten Forschungsarbeiten fortzusetzen, das konzeptionelle Modell zu entwickeln oder die im Projekt berücksichtigten Hypothesen zur Entwicklung eines neuen innovativen konzeptionellen Modells wiederzuverwenden

Liste der Bereiche der intelligenten Spezialisierung:

1. Bioökonomie

  • Nahrungsmittel (Pflanzengenetik, technische Pflanzenkultur, zirkuläre Landwirtschaft, fortschrittliche Technologien zur Verarbeitung von Nahrungsmitteln, intelligente Farmen, sichere Lebensmittel, ernährungsoptimierte Nahrungsmittel)
  • Forstwirtschaft und Holztechnik (Bioenergie, neue Produkte, Verfahren und Technologien, innovative Geschäftsmodelle für traditionelle Produkte)
  • Biotechnologien (pharmazeutische Biotechnologien, Biokraftstoffe und Biokatalysatoren für den industriellen Einsatz, bioaktive Substanzen, Bioreaktive, Biomasseverarbeitung)

2. Informations- und Kommunikationstechnologien, Weltraum und Sicherheit

  • Informationsgesellschaft (E-Education, Gamification, Big-Data-Analyse mit Anwendung in der Medizin, E-Inclusion und Echtzeitüberwachung sozialer Schema)
  • Cybersicherheit
  • Industrie 4.0 (Lebensmittelverfolgung entlang der Wertschöpfungskette, Nanoelektronik und Optoelektronik, Industriesoftware, künstliche Intelligenz, Kreativwirtschaft)

3. Energie, Umwelt und klimatische Veränderungen

  • Umwelt und klimatische Veränderungen (Biodiversität, verantwortungsvolle Nutzung und nachhaltige Bewirtschaftung des grünen Erbes, neue Genotypen von Pflanzen mit erhöhter Widerstandsfähigkeit gegen den Klimawandel, Präzisionslandwirtschaft, enzymatische Schema zur Überwachung der Umweltverschmutzung, Wasseraufbereitungstechnologien, Abfallrecycling, industrielle Wassermotorisierung)
  • Energie (Energiemanagement, ZEB, smart factoring, Energieeffizienz und Sicherheit, smart city, intelligente Netze für intelligente Verbraucher)

4. Öko-Nanotechnologien und fortschrittliche Werkstoffe

  • Textilien (innovatives Produktdesign – nano bio, Textilien mit eingebauten Sensoren – funktionelle Textilien mit Anwendbarkeit in der Medizin, intelligente Textilien, synergistische Kleidung, up-cycling von Textilabfällen und slow fashion, digital fashion, intelligente Herstellung – Sensoren, Tracking-Software, Industrieroboter)
  • Neue Werkstoffe (Nutzung von Naturgarnen, fortschrittlichen Biomaterialien, technischen Textilien, Gewirken mit thermischen Eigenschaften, Gewirken für den mechanischen Schutz, textilen Verbundstrukturen, neuen Baustoffen, ökologischen Werkstoffen)

Gesundheit

  • Gesundheit und Tourismus für einen gesunden Lebensstil (medizinische Erholung, Balneo-Physiokinetotherapie, Ernährung und Diätetik, Bioengineering in der Rehabilitation, Slow Food und gesunde Ernährung, IKT-Lösungen für Tourismus, Marketing und kreative Förderung

Das Schema gilt für Investitionen in städtischen und ländlichen Gebieten in allen Entwicklungsregionen Rumäniens: Bukarest-Ilfov, Nordosten, Südosten, Südmuntenien, Südwestoltenien, West-, Nord- Westen und Zentrum.

Der Antragsteller muss über die finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen, um Folgendes sicherzustellen: seinen eigenen Beitrag zum förderfähigen Wert des Projekts, von mindestens 10%, die Finanzierung nicht förderfähiger Ausgaben im Zusammenhang mit dem Projekt (falls zutreffend) sowie der finanziellen Ressourcen, die für die optimale Durchführung des Projekts erforderlich sind, unter den Bedingungen der späteren Erstattung förderfähiger Ausgaben, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen anwendbaren Voraussetzungen. Der eigene finanzielle Beitrag besteht entweder aus eigenen Mitteln oder aus angezogenen Mitteln in einer Form, die nicht Gegenstand anderer öffentlicher Beihilfen ist.

Die maximale nicht rückerstattungsfähige Finanzierung, die für ein Investitionsprojekt im Rahmen dieses Programms gewährt wird, darf 90% des förderfähigen Werts der Investition nicht überschreiten, vorbehaltlich der De-minimis-Obergrenze für die Art der finanzierten Investition bzw. den Gegenwert von 200.000 Euro bzw. 100.000 Euro, dem Fall nach.

Die Maßnahme gilt ab dem Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt Rumäniens bzw. dem 11. November 2020 bis zum 31. Dezember 2021 im Rahmen des zugewiesenen Haushaltsplan im Sinne der Gewährung von Beihilfen durch Abschluss von Finanzierungsverträgen.

Die Zahlungen erfolgen bis zum 31. Dezember 2024 innerhalb des zugewiesenen Budgets.

Der geschätzte Gesamtwert der De-minimis-Beihilfe, die im Rahmen dieses Schemas für die gesamte Dauer seines Antrags gewährt wird, beträgt 10,69 Millionen Euro, ungefähr 51,67 Millionen Lei, davon 9,09 Millionen Euro, ungefähr 43,92 Millionen Lei, europäische Finanzierung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (FEDR) bzw. 1,60 Millionen Euro, ungefähr 7,75 Millionen Lei, der nationale Beitrag aus de