Das ab dem 1. November geltende neue Modell der Erklärung über die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialabgaben, Einkommensteuer und die nominelle Aufzeichnung der versicherten Personen (Formblatt 112) wurde durch die Verordnung Nr. 2.814 / 1.536 / 1.806 / 2020 des Ministers für öffentliche Finanzen, des Ministers für Arbeit und Sozialschutz und des Gesundheitsministers, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 1005 vom 29. Oktober 2020, genehmigt.
Das normative Gesetz aktualisiert die Erklärung, indem einige Kästchen eingeführt und aktualisiert werden, um Informationen aufzunehmen, die sich aus der Anwendung von Notfallverordnungen ergeben, mit denen Maßnahmen im Bereich des Sozialschutzes im Kontext der durch die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Coronavirus verursachten epidemiologischen Situation festgelegt werden:
- Zentralisierung des medizinischen Urlaubs wegen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Infektionskrankheit, für die das Maß der Quarantäne oder das Maß der Isolation erforderlich ist;
- Erklärung der Berechnungsgrundlagen der gewährten Entschädigungen und der afferenten Sozialversicherungsbeiträge;
- Aktualisierung der Nomenklatur der Arten von Mitarbeitern;
- Aktualisierung der eingeführten Nomenklatur „Indikative Sonderbedingungen“ mit neuen Werten für die neuen Arbeitsplätze unter Sonderbedingungen;
- Aktualisierung der Anhänge und der Anweisungen zur Fertigstellung.
Die Änderung der Verordnung war daher aufgrund des Inkrafttretens einiger normativer Rechtsakte erforderlich:
- Gesetz Nr.19/2020 über die Gewährung des Elternurlaubs für die Aufsicht über Kinder im Falle der vorübergehenden Schließung von Bildungseinrichtungen in der später geänderten und ergänzten Fassung;
- Regierungsdringlichkeitserlaß (OUG) Nr. 108/2020 zur Vervollständigung des Gesetzes Nr. 263/2010 über das einheitliche öffentliche Rentensystem;
- OUG Nr. 120/2020 über die Festlegung von Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Kontext der durch SARS-CoV-2 verursachten epidemiologischen Situation;
- OUG Nr. 132/2020 über Unterstützungsmaßnahmen für Mitarbeiter und Mitarbeiter im Kontext der epidemiologischen Situation, die durch die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Coronavirus verursacht wird, sowie zur Stimulierung des Beschäftigungswachstums;
- Gesetz 188/2020 für die Änderung des Gesetzes Nr. 263/2010 in Bezug auf das einheitliche öffentliche Rentensystem;
- OUG Nr. 147/2020 über die Gewährung von freien Tagen für Eltern zur Beaufsichtigung von Kindern im Falle einer Einschränkung oder Unterbrechung von Unterrichtsaktivitäten, die die tatsächliche Anwesenheit von Kindern in Schulen und frühkindlichen Bildungseinheiten nach der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Coronavirus erfordern.