Verfahren zur Umsetzung der Maßnahme Zuschüsse für Betriebskapital

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie und Geschäftsgemeinschaft (MEEMA) hat die Verordnung Nr. 3.083 / 2020 in Bezug auf das Verfahren zur Umsetzung der Maßnahme Zuschüsse für KMU im Rahmen des durch die staatliche Notstandsverordnung Nr. 130/2020 über einige Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung aus nicht erstattungsfähigen externen Mitteln im Zusammenhang mit dem operationellen Programm für Wettbewerbsfähigkeit 2014-2020 im Zusammenhang mit der durch COVID-19 verursachten Krise sowie über andere Maßnahmen im Bereich der europäischen Mittel, die im Amtsblatt Nr. 965 vom 20. Oktober 2020 genehmigt.

Das Hauptziel des staatlichen Beihilfesystems besteht darin, den Begünstigten einzelner im Rahmen des Verfahrens definierter Unternehmen, deren Tätigkeit betroffen war, finanzielle Unterstützung aus nicht rückerstattungsfähigen externen Mitteln im Zusammenhang mit dem operationellen Programm für Wettbewerbsfähigkeit 2014-2020 im Zusammenhang mit der durch COVID-19 verursachten Krise zu gewähren direkt oder indirekt durch die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus oder dessen Aktivität im Notstandzustand durch militärische Verordnungen verboten oder im Alarmzustand eingeschränkt wurde.

Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember 2020 gültig, Zahlungen im Rahmen der Maßnahme werden bis zum 31. Dezember 2023 geleistet, mit der Möglichkeit, die Gültigkeit der Maßnahme zu verlängern.

Das der Maßnahme zugewiesene Budget beläuft sich auf insgesamt 350.000.000 Euro, von denen: 265.000.000 Euro nicht rückerstattungsfähige Fremdmittel, 42.500.000 Euro Mittel aus dem Staatshaushalt und eine Mitbeteiligung (Kofinanzierung) von 42.500.000 Euro von Begünstigten sind. Es wird geschätzt, dass durch die Umsetzung der Maßnahme maximal 100.500 Begünstigte staatliche Beihilfen erhalten. Der verwendete Wechselkurs ist InforEuro vom September 2020 bzw. Von 1 Euro = 4,8395 Lei.