Nichtfinanzielle Berichterstattung

Private Unternehmen, die im Laufe des Geschäftsjahrs durchschnittlich mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, müssen gleichzeitig mit dem Jahresabschluss 2019 einen nichtfinanziellen Bericht einreichen, der mindestens Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Personalaspekten enthält und die Beachtung der Menschenrechte, sowie die Bekämpfung der Korruption-und der Bestechung einschliesst.

Diese Berichterstattung wird in diesem Jahr zum ersten Mal seitens privaten Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern durchgeführt. In der Vergangenheit war sie nur für die staatlichen Unternehmen verpflichtend.

Wir erinnern daran, dass die nichtfinanzielle Erklärung durch die Verordnung des Ministeriums für Öffentliche Finanzen (MFP) Nr. 1456/2018 über die Änderung und Vervollständigung einiger Rechnungslegungsvorschriften eingeführt wurde; welche im Amtsblatt Rumäniens Nr. 942 vom 7. November 2018 veröffentlicht wurde und ab dem 1. Januar 2019 anwendbar ist.

Durch dieses Dokument erweiterte das Ministerium für Öffentliche Finanzen (MFP) im Jahr 2018 die Verpflichtung, daβ zusammen mit dem Jahresabschluss ein nichtfinanzielles Bericht seitens mehreren Kategorien von Unternehmen vorgelegt sein soll.

Wir präzisieren, dass die Verpflichtung zur Vorlage des nichtfinanziellen Berichtes, bis zum Erscheinen der MFP-Verordnung Nr. 456/2018, nur für diejenigen öffentlichen Unternehmen, die im Durchschnitt des Geschäftsjahres über 500 Mitarbeiter beschäftigten, galt.

Ab 2019 liegt die Verpflichtung auch bei den privaten Unternehmen, die die Kriterien der Anzahl der Beschäftigten erfüllen. Daher müssen die betreffenden privaten Unternehmen den nichtfinanziellen Bericht erst 2020, samt Bilanzen für 2019, vorlegen.

,,Die Unternehmen, die zum Bilanzstichtag das Kriterium einer durchschnittlichen Anzahl von 500 Mitarbeitern während des Geschäftsjahres überschreiten, schliessen im Geschäftsführerbericht einen nichtfinanziellen Bericht, der, soweit dies zum Verständnis der Entwicklung, Leistung und Position des Unternehmens und der Auswirkungen seiner Tätigkeit erforderlich ist, Informationen zu mindestens ökologischen, sozialen und personellen Aspekten, zur Beachtung der Menschenrechte, zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, einschliesst”, so die Verordnung”.

Gemäβ Pkt. 4921, Abs.(1) aus der Finanzministeriumsverordnung (OMFP) Nr.1802/2014, samt späteren Änderungen und Ergänzungen, beinhaltet der nichtfinanzielle Bericht, auch nachfolgende Aspekte:

  • kurze Beschreibung des Geschäfttätigkeitssmodells des Unternehmens;
  • Beschreibung der vom Unternehmen verabschiedeten Richtlinien in Bezug auf die im Zitat genannten Aspekte, einschließlich der angewandten Due-Diligence-Verfahren
  • Ergebnisse der jeweiligen Richtlinien;
  • Hauptrisiken im Zusammenhang mit den genannten Aspekten, die sich aus der Geschäftstätigkeit des Unternehmens ergeben, einschließlich, sofern relevant und verhältnismäßig, der Geschäftsbeziehungen, der Produkte oder Dienstleistungen, die sich negativ auf die jeweiligen Bereiche und die Art und Weise auswirken können, in der das Unternehmen die jeweiligen Risiken steuert
  • Wichtige nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, die fUr die spezifische Tätigkeit des Unternehmens relevant sind

 

Falls das Unternehmen keine Richtlinien in Bezug auf einen oder mehrere der oben genannten Aspekte umsetzt, enthält der nichtfinanzielle Bericht eine klare und begründete Erklärung zu dieser Option.

Der erwähnte nichtfinanzielle Bericht enthält gegebenenfalls Verweise und zusätzliche Erläuterungen zu den im einzelnen Jahresabschluss ausgewiesenen Beträgen.

Informationen über bevorstehende Entwicklungen oder laufenden Verhandlungen können in Ausnahmefällen weggelassen werden, falls nach Ansicht der ordnungsgemäß begründeten Stellungnahme der Mitglieder der Verwaltungs-, und Aufsichtsorgane, die im Rahmen der durch die nationalen Rechtsvorschriften übertragenen Zuständigkeiten handeln und eine kollektive Verantwortung für die jeweilige kollektive Stellungnahme tragen. Die Darstellung dieser Informationen würde die wirtschaftliche Position des Unternehmens ernsthaft schädigen, vorausgesetzt, dass diese Auslassungen nicht ein korrektes und ausgewogenes Verständnis der Entwicklung, Leistung und Position des Unternehmens sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit verhindern

Es ist erwähnenswert, dass Unternehmen, bei Anforderung der Vorlage der zu Pkt. 4921 Abs. (1) vorgesehenen Informationen, auf nationalen, EU-rechtlichen oder internationalen Rahmenbedingungen beruhen können. In diesem Fall müssen die Unternehmen die Frameworks auf denen sie basieren, angeben.

Der nichtfinanzielle Bericht muss Einzelheiten in Bezug auf Umweltfragen, Einzelheiten zu den aktuellen und vorhersehbaren Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf die Umwelt und gegebenenfalls zu Gesundheit und Sicherheit, zur Nutzung erneuerbarer und nicht erneuerbarer Energien, Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch und Luftverschmutzung, beinhalten.

 

In Bezug auf die sozialen und personellen Aspekte können sich die im nichtfinanziellen Bericht enthaltenen Informationen auf Maßnahmen beziehen, die zur Gewährleistung der Gleichstellung der Geschlechter ergriffen wurden, zur Umsetzung der grundlegenden Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation, sowie zu den Arbeitsbedingungen, zum sozialen Dialog und zur Einhaltung der Rechte der Arbeitnehmer – informiert und konsultiert zu werden, wie auch zur Einhaltung der Gewerkschaftsrechte, der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, zum Dialog mit den lokalen Gemeinschaften und / oder Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung der betreffenden Gemeinschaften.

In Bezug auf Menschenrechte, auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung kann der nichtfinanzielle Bericht Informationen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen und / oder Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung enthalten.

 

Der nichtfinanzielle Bericht enthält auch die Folgen der Tätigkeit des Unternehmens für den Klimawandel und die Nutzung der von ihm hergestellten Waren und Dienstleistungen sowie dessen Verpflichtungen zur nachhaltigen Entwicklung, zur Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung und zur Bekämpfung von Diskriminierung und zur Förderung der Vielfalt

Achtung! Die Rechnungslegungsvorschriften legen fest, dass die gemäß den Bestimmungen dieses Punktes angeforderten Informationen nicht einschränkend sind.

Der nichtfinanzielle Bericht muss von den großen privaten Unternehmen in den Geschäftsführerbericht aufgenommen werden.

Der Bericht der Geschäftsführer, der vom Verwaltungsrat für jedes Geschäftsjahr erstellt werden muss und Teil der Jahresbilanz ist, ist „eine getreue Darstellung der Entwicklung und Leistung der Aktivitäten des Unternehmens und seiner Position“ sowie eine Beschreibung der Hauptrisiken und -unsicherheiten, denen es ausgesetzt ist “, so die Verdornung des Ministeriums für Öffentliche Finanzen (MFP) Nr. 1802/2014.