Neue Bestimmungen zum gegenseitigen Schuldenausgleich

Im Amtsblatt Rumäniens, Teil I, Nr. 881 vom 01/11/2019, wurde der Regierungserlass (HG) Nr. 773/2019 zur Verabschiedung der Durchführungsnormen der in Bezug auf die Überwachung der fälligen ausstehenden Schulden der Steuerzahler, juristische Personen; zwecks Verringerung der finanziellen Blockade und der Verluste aus der Wirtschaft, veröffentlicht. Durch diesen Beschluss werden neue Bestimmungen zum gegenseitigen Schuldenersatz eingeführt, welche am 31. Dezember 2019 in Kraft treten werden.

Derzeit erfolgt der Schuldenersatz der ausstehenden fälligen Schulden der Steuerzahler, juristische Personen, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Regierungserlasses (HG)-Nr. 685/1999 für die Genehmigung der Durchführungsnormen betreffend die Überwachung der fälligen ausstehenden Schulden der Steuerzahler, juristische Personen. Diese Verfahrensweise findet zwecks Verringerung der finanziellen Blockade und der sich aus der Wirtschaft ergebenden Verluste statt und ist im Einklang mit den Vorschriften bezüglich den Kostenersatz der fälligen ausstehenden Schulden der Steuerzahler, juristische Personen. Die erwähnten Rechtsvorschriften werden durch den Regierungserlass (HG) Nr 773/2019 aufgehoben.

Infolgedessen wird die nationale Verwaltung des Schuld- und Schuldentilgungssystems, ab dem 1. Januar 2020 über das SIC-(Ausgleich) Clearing-Informationssystem das seitens dem Ausbildungszentrum für Gewerbliches Personal – CPPI von der Niederlassung Buşteni – Zweiggesellschaft Bukarest, verwaltet wird, durchgeführt.

Zwecks Durchführung der Clearing-Geschäfte schicken die juristischen Personen mit Integral- / Mehrheits- / oder Minderheits- Staatskapital die Rechnungen mit den ausstehenden Beträgen, per E-Mail an alle Schuldner mit Stammsitz in Rumänien. Die erwähnten Rechnungen mit ausstehenden Beträgen müssen älter als 30 Tage ab Ausstellung der Steuerrechnung oder des Fälligkeitsdatums sein, falls das Fälligkeitsdatum eindeutig angegeben ist.

Die juristischen Personen, andere als diejenige mit Integral- / Mehrheits- / oder Minderheits- Staatskapital können zu Rechnungsausgleichsvorgänge Verfahren, indem sie Benutzerkonten erstellen können und diejenige Rechnungen, die sie zu kompensieren beabsichtigen, an die entsprechende Adresse gegenüber senden. Die in dieser Weise übermittelten Informationen müssen, innerhalb von maximal einem Arbeitstag, ab dem Zeitpunkt jedwelcher Änderung, aktualisiert werden.

Alle Daten, die seitens juristischen Personen zur Verfügung gestellt werden, müssen richtig sein, andernfalls werden sie gesetzmäβig zivil- und strafrechtlich haftbar gemacht.

Die Clearing-Vorgänge werden seitens juristischen Personen durchgeführt, durch Zugriff auf die gewidmete Webadresse, welche auf der CPPI-Website, für den Zugang auf das SIC, sowie zur Übermittlung der notwendigen Informationen, veröffentlicht ist.

Die Veröffentlichung der gewidmeten Webadresse auf der CPPI-Website erfolgt nach Genehmigung durch den Generaldirektor des CPPI innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens des Regierungserlasses (HG)- 773/2019.

Um Benutzerkonten zu erstellen, müssen die interessierten juristischen Personen das vom SIC zur Verfügung gestellte Formblatt ausfüllen

Zur Erstellung von Benutzerkonten müssen die interessierten juristischen Personen über das SIC die folgenden mit der qualifizierten elektronischen Unterschrift validierten Dokumente an die Clearingstelle innerhalb des CPPI senden:

 

  1. Kopie der Eintragungsbescheinigung im Handelsregister;

 

  1. b) Bevollmächtigung der Person, die: Dokumente übernimmt / einreicht, qualifizierte elektronische

    Unterschrift verwendet, das Hologramm unterzeichnet, SIC verwendet und die Benutzerkonten verwaltet;

 

  1. c) Kopie des Personalausweises mit holographische Unterschrift der Person, die befugt ist: Dokumente abzuholen/ einzureichen, die qualifizierte elektronische sowie holographische Unterschrift anzuwenden, die Verwendung von SIC, die Verwaltung von Benutzerkonten zu betätigen

 

  1. d) Genehmigung des Konkursverwalters gemäβ Gesetz Nr. 85/2014, gegebenenfalls samt nachträglichen Änderungen und Ergänzungen. 

Die Benutzerkonten werden nach Überprüfung der übermittelten Daten validiert. Der Zugriff auf die Konten erfolgt mit dem Benutzernamen und dem Kennwort, die bei der Registrierung im SIC festgelegt wurden.

Ausgleichsmethode

Aufgrund der Dateneingabe durch die entschädigenden juristischen Personen identifiziert der SIC einen oder mehrere Clearing-Kreisläufe, die über das Benutzerkonto bekannt gemacht werden, indem die Clearing-Auftragsformulare in elektronischem Format erstellt werden.

Durch Ausfüllen der Formblätter für den Ausgleich (Clearing) und Anwenden der qualifizierten elektronischen Unterschrift, können sich die entschädigenden juristischen Personen für einen oder mehrere Ausgleichskreisläufe entscheiden. 

Zum Zeitpunkt der Ausstellung aller mit der qualifizierten elektronischen Unterschrift eines Clearing-Kreislaufs ausgefüllten und validierten Vergütungsanweisungsformulare teilt der SIC den entschädigenden juristischen Clearing-Personen die Benutzerkonten für die Erreichung des Clearing-Kreislaufs (der Clearing-Kreisläufe) mit.

Die Clearing-Struktur innerhalb des CPPI wendet die qualifizierte elektronische Unterschrift auf die Clearing-Bestellformulare an, um den Clearing-Kreislauf sowie alle anderen vom CPPI-Management genehmigten Formen der elektronischen Dokumentensicherheit zu validieren und abzuschließen. Zum Zeitpunkt der Beantragung der qualifizierten elektronischen Unterschrift generiert SIC die Nummer des Clearing-Auftrags und wendet das Ausstellungsdatum an

Die Informierung betreffend die Durchführung des Clearings (Ausgleichs) an die entschädigenden juristischen Clearing-Personen, aus einem Clearing-Kreis, gegenüber erfolgt durch Übermittlung der Clearing-Aufträge zum Zeitpunkt ihrer Erteilung über die Benutzerkonten.

Der Ausgleich kann auch seitens juristischen Personen veranlasst werden, am Sitz der Clearing-Struktur innerhalb des CPPI. In diesem Fall müssen sie die erforderlichen Daten in das SIC-System eingeben und die vorgegebene Ausgleichsoperation angeben. Die vorgegebene Ausgleichsoperation stellt das Erlöschen der gegenseitigen Zahlungsverpflichtungen zwischen Steuerzahlern und juristischen Personen dar.

Das Datum der Ausgleichsoperation gilt als Datum des Erlöschens der Schulden und Forderungen im Rechnungswesen. Das Datum wird in allen Belegen eingeführt und wird im: Clearing-Bericht, dem Clearing-Auftrag und der Schuldentilgung aufgezeichnet.

Die Clearing-Aufträge werden nur innerhalb des SIC nummeriert, beginnend mit dem Datum ihrer Validierung durch den CPPI, durch die Entschädigungsstruktur und wird an den entschädigenden juristischen Personen bekannt gemacht.

Der Ausgleichsauftrag gilt, zusammen mit der durch dem Clearing-Auftrag, als Begründungsbeleg zur Verbuchung der Forderungen und Schulden in der Buchführung. Als Datum der Registrierung in der Buchführung gilt dasjenige das auf dem Ausgleichsauftrag verzeichnet ist.

Der Clearing-Auftrag hat den Charakter eines Primärbelegs und wird als solcher zusammen mit der durch den Clearing-Befehl zur Rechtfertigung der ausgelöschten Schuldenliste dem Buchungsvermerk beigefügt

Den Regierungserlass (HG) Nr 773/2019 finden Sie zu: https://lege5.ro/Gratuit/gm2dsojsgq3a/hotararea-nr-773-2019-pentru-aprobarea-normelor-metodologice-privind-monitorizarea-datoriilor-nerambursate-la-scadenta-ale-contribuabililor-persoane-juridice-in-vederea-diminuarii-blocajului-financiar