Steuerbefreiung von IT- Gehaltern

IT-Mitarbeiter, die ihre Tätigkeit in Rumänien, gemäß den geltenden Gesetzen ausüben, können von der Steuerbefreiung der Erträge aus Löhne, inklusive Gleichstellung der Löhnen, verfügen. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung sind:

  1. Der Tätigkeitsgegenstand des Unternehmens muss să includă “Erstellen von Computerprogrammen”                      (CAEN – Koden 5821, 5829, 6201, 6202, 6209);
  2. Die Positionen, denen die Mitarbeiter zugeordnet sind, entsprechen der unten aufgeführten Berufsliste:
  • Datenbankadministrator                     (COR – Kode: 252101)
  • Analytiker                                           (COR – Kode: 251201)
  • Systemingenieur in Informatik            (COR – Kode: 251203)
  • Software-Systemingenieur                 (COR – Kode: 251205)
  • Computer-Projektmanager                 (COR – Kode: 251206)
  • Programmierer                                    (COR – Kode: 251202)
  • Designer von Computersystemen      (COR – Kode: 251101)
  • Programmierer für Computersysteme (COR – Kode: 251204)
  • Programmierer- Untergeodneter        (COR – Kode: 351201)
  • Analytiker – Untergeodneter               (COR – Kode: 351202)
  1. Die Stelle ist Bestandteil einer Fachabteilung für Informatik, die im Organigramm des Arbeitgebers vorgesehen ist, wie zum Beispiel: Manager-Abteilung, Abteilung, Büro, Dienstleistung, Büro, sonstige Abteilunge oder dergleichen;

 

  1. Sie besitzen ein Diplom nach Abschluss einer langfristigen oder kurzfristigen Hochschulausbildung oder ein Diplom nach Abschluss des ersten Zyklus des Grundstudiums, ausgestellt von einer akkreditierten Hochschule, oder ein Abiturzeugnis und besuchen die Lehrkursen einer akkreditierten Hochschule und führen tatsächlich eine der im Anhang zum Gesetz vorgesehenen Tätigkeiten aus;

 

  1. Der Arbeitgeber hat im vorangegangenen Geschäftsjahr Einkünfte aus der Erstellung von Computerprogrammen für Marketingzwecke im Wert von mindestens 10.000 Euro erzielt und diese in den Analysenbilanzen gesondert ausgewiesen (berechnet nach dem von der rumänischen Nationalbank mitgeteilten durchschnittlichen monatlichen Wechselkurs) für jeden Monat, in dem das Einkommen verbucht wurde) für jeden Arbeitnehmer, der sich von der Steuerbefreiung freuen kann.

* Ausnahmen von der Erfüllung dieser Bedingung:

  • Während des Geschäftsjahres gegründete Unternehmen sind von der Erfüllung der vorgesehenen Bedingung befreit -für das Gründungsjahr und für das nachfolgende Steuersjahr- ;
  • Diejenige Unternehmen, die im Laufe des Jahres den Gegenstand einer Reorganisation waren, sind -für das Jahr, in dem die Reorganisation durchgeführt wurde- von der Erfüllung der Bedingung befreit