Obwohl die Verpflichtung zur Registrierung des Mietvertrags bei der Steuerbehörde (ANAF) seit 2018 nicht mehr besteht, gibt es jedoch ein großer Vorteil für diejenigen, die die Miete bei der Registrierung des Vertrags bei der Steuerbehörde (ANAF) angeben.
Infolgedessen, stellt, gemäβ Zivilgesetzbuch, der nur zwischen den Vertragsparteien abgeschlossene, aber nicht beglaubigte, doch bei der Steuerbehörde (ANAF) eingetragene Vertrag, das vollstreckbare Eigentum für die Zahlung der Miete dar, wodurch die Zwangsvollstreckung wesentlich erleichtert wird
Natürliche- und / oder juristische Personen, die die Verträge für die Veräuβerung der Nutzung der Güter (im Folgenden als „Mietverträge“ bezeichnet) auf ein Haus, eine Gewerbefläche oder ein Grundstück bei der Steuerbehörde registrieren möchten, können das weiterhin tun.
Um den Mietvertrag zu registrieren, muss sich der Vermieter, dh derjenige, der das Gebäude mietet, bei der Steuerbehörde (ANAF) registrieren lassen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Registrierung des Mietvertrags derzeit nur am Sitz der Steuerbehörde und nicht online erfolgen kann, wie in der ANAF-Bestellnummer Nr.114/2019 für die Genehmigung des Verfahrens zur Registrierung von Mietverträgen sowie für das Muster und den Inhalt des Formblattes „Antrag auf Registrierung von Mietverträgen“ angegeben ist.
Der „Antrag auf Registrierung der Mietverträge“ (am Ende des Artikels) muβ zusammen mit einer Kopie des Mietvertrags eingereicht werden.
Die Kopie des Vertrages muss mit dem Original übereinstimmen, und die Übereinstimmung wird vom Vermieter selbst, durch die Erwähnung „gemäβ dem Original“, begleitet von seiner Unterschrift, bestätigt werden.
Der Registrierungsantrag wird in zwei Exemplaren ausgefüllt, von denen eines bei der Steuerbehörde verbleibt, und das andere Exemplar vom Vermieter aufbewahrt wird.
Auf denselben Registrierungsantrag können Änderungen oder Kündigungen des Mietvertrags durch Ankreuzen der Kästchen „Änderung“ oder „Kündigung“, dem Fall nach, registriert werden. In diesen Fällen muss der Antrag auch am Sitz der Steuerbehörde eingereicht werden.
Es ist wichtig anzumerken, dass es einen Unterschied zwischen der Verpflichtung zur Registrierung der Mietverträge und der Verpflichtung zur Angabe der Einnahmen gibt, die auf der Grundlage solcher Verträge erzielt werden.
Selbst wenn die Registrierung des Vertrags bei der Steuerbehörde (ANAF) optional ist, müssen die Steuerzahler gemäß dem Regierungsbeschluss Nr. 354/2018 die eindeutige Erklärung für die Einkünfte aus der Vermietung vorlegen: „Die Steuerzahler, welche Einkünfte aus der Veräusserung der Nutzung der Vermögenswerte aus dem persönlichen Vermögen erzielen, sind verpflichtet der zuständigen Steuerbehörde gegenüber innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss die Erklärung zu jeder Einnahmequelle vorzulegen “, heißt es in der oben genannten normativen Rechtvorschrift.
Wir erwähnen, dass laut einer kürzlich von der Steuerbehörde (ANAF) auf seiner offiziellen Sozialisierungs-Seite gegebenen Antwort bezüglich der eindeutigen Erklärung, die das Problem aufwirft, was auf dem Formblatt in dem Feld, das sich auf die Registrierungsnummer des Mietvertrags bezieht, für den Fall ausgefüllt werden sollte, antwortete die Steuerbehörde (ANAF) auf die Frage des Steuerzahlers, in Falle dass der Vertrag nicht eingetragen war:
„Die Registrierung des Vertrags ist nicht verbindlich (…). Falls der Vertrag nicht registriert ist, sind die Felder «Dokumentennummer» und «Datum» nicht verpflichtend.