Jedes Unternehmen, das ein Gebäude besitzt, ist gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 571/2003 – Steuergesetzbuch verpflichtet, die Gebäudesteuer zu zahlen, eine Steuer, die gemäß Art. 253 durch Anwendung eines Steuersatzes auf den Inventarwert
Die Steuersätze werden von der örtlichen Behörde festgelegt und unterscheiden sich je nach Region zwischen 0,25% und 1,50% einschließlich
Bei einem Gebäude, das nicht neu bewertet wurde, wird der Anteil der Gebäudesteuer vom Gemeinderat / Generalrat von Magistrat Bukarest wie folgt festgelegt:
- 10-20% für Gebäude, die in den letzten 3 Jahren vor dem Referenzgeschäftsjahr nicht neu bewertet wurden;
- 30-40% für Gebäude, die in den letzten 5 Jahren vor dem Referenzgeschäftsjahr nicht neu bewertet wurden (geltende Preise ab dem 1.01.2012).
Die Neubewertung von Gebäuden ist eine der Methoden, die durch die Reduzierung der gezahlten Steuern erhebliche Vorteile bringen können. Aus finanzieller Sicht ist die Neubewertung rentabel, da die Kosten eines Neubewertungsberichts im Vergleich zur Steuer, die zu zahlen ist, wenn die Neubewertung nicht stattgefunden hat, relativ niedrig sind.
Bei einem Gebäude, das gemäß den Rechnungslegungsvorschriften neu bewertet wurde, ist der steuerpflichtige Wert des Gebäudes der Buchwert, der sich aus der Neubewertung ergibt und als solcher in der Rechnungslegung des Eigentümers, der juristischen Person, erfasst ist.
Ein Gutachter berechnet den steuerpflichtigen Wert des Gebäudes mit einer der folgenden Finanztechniken:
- Aktualisierung
- Kapitalisierung
- Diskontsatz
und eine oder mehrere der Bewertungsmethoden wie folgt:
- Equity-Methoden
- Wirkungsgradmethoden
- Marktuntersuchungsmethoden
Die Elemente aus einer Gruppe von Sachanlagen werden gleichzeitig neu bewertet, um eine selektive Neubewertung und die Berichterstattung von Werten im Jahresabschluss zu vermeiden,beinhaltend eine Kombination aus Kosten und Werten, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten berechnet wurden (wenn ein Anlagevermögen neu bewertet wird, müssen alle anderen Vermögenswerte in der Gruppe, zu der es gehört, neu bewertet werden).