Am 22. Juli 2025 wurde im Amtsblatt Nr. 685 das Gesetz Nr. 138/2025 veröffentlicht. Dieses genehmigt die Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 30/2024 zur Änderung des Gesetzes Nr. 227/2015 über das Steuergesetzbuch sowie von Art. LIX des Gesetzes Nr. 296/2023 über steuer- und haushaltspolitische Maßnahmen zur langfristigen Sicherung der finanziellen Nachhaltigkeit Rumäniens.
Wesentliche Änderungen:
Ein neuer Artikel – Art. I¹ – wird eingeführt und enthält eine Übergangsregelung für verbrauchsteuerpflichtige Tabakwaren.
Bis zum 20. Mai 2026 gelten die Bestimmungen von Art. 444¹ des Steuergesetzbuchs nicht für:
- verbrauchsteuerpflichtige Produkte gemäß Art. 439 Abs. (2) Buchst. a),
- die vor dem 20. Mai 2024 in der Europäischen Union produziert oder importiert wurden.
Diese Produkte:
- dürfen weiterhin frei zirkulieren und vermarktet werden, ohne gemäß Art. 444¹ gekennzeichnet zu sein;
- müssen keine Sicherheitsmerkmale tragen, wie sie im Gesetz Nr. 201/2016 über Herstellung, Präsentation und Verkauf von Tabakwaren sowie im Gesetz Nr. 349/2002 zur Tabakprävention vorgesehen sind.
Ziel der Maßnahme:
Diese vorübergehende Ausnahmeregelung zielt darauf ab, Lieferkettenprobleme zu vermeiden und den Abverkauf vorhandener Lagerbestände von Tabakwaren zu ermöglichen, die vor dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften produziert oder importiert wurden.