Rechtsrahmen:
Die Nationale Arbeitsagentur (ANOFM) erinnert Arbeitgeber daran, dass sie einen monatlichen finanziellen Anreiz für die Beschäftigung von Schülern oder Studenten während der Schulferien erhalten können. Dieser Anreiz beträgt 50 % des Sozialen Bezugsindikators (ISR).
Im Jahr 2025 bleibt der ISR bei 660 RON (laut Eilverordnung Nr. 156/2024), sodass Arbeitgeber 330 RON/Monat je beschäftigtem Schüler oder Studenten erhalten können.
Bedingungen für den Anspruch:
Arbeitgeber können den Anreiz erhalten, wenn sie:
- Einen befristeten Arbeitsvertrag (Vollzeit oder Teilzeit) oder einen Zeitarbeitsvertrag abschließen, dessen Dauer die Ferienzeit nicht überschreitet;
- Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Vereinbarung mit der lokalen Arbeitsagentur (AJOFM) abschließen;
- Der Anreiz wird für maximal 60 Arbeitstage pro Kalenderjahr und pro Person gewährt;
- Die Differenz zwischen dem Anreiz (330 RON) und dem tatsächlichen Gehalt trägt der Arbeitgeber selbst.
Ausschlüsse:
Nicht antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die:
- Schüler/Studenten vor Beginn der Ferien beschäftigen (laut Bildungskalender);
- den Anreiz bereits für 60 Tage für dieselbe Person im laufenden Jahr erhalten haben.
Besonderheiten bei Jugendlichen (15–18 Jahre):
Laut Arbeitsgesetzbuch und HG Nr. 600/2007:
- Jugendliche ab 15 Jahren dürfen mit Zustimmung der Eltern arbeiten, sofern die Tätigkeit nicht ihre Gesundheit, Entwicklung oder Ausbildung beeinträchtigt.
- Arbeitszeitbeschränkungen:
- max. 6 Std./Tag, 30 Std./Woche;
- Keine Überstunden erlaubt;
- Nachtschicht (20:00–6:00 Uhr) verboten;
- Mind. 14 Stunden tägliche Ruhezeit;
- 30 Minuten Mittagspause bei Arbeit über 4,5 Stunden;
- Mind. 3 zusätzliche Urlaubstage jährlich;
- Arbeit möglichst in den Schulferien einplanen.
Weitere Beschäftigungsformen:
- Jugendliche (15–18 Jahre) dürfen als Tagelöhner arbeiten, wenn ihre Tätigkeit ihrem Entwicklungsstand entspricht;
- Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche ohne oder mit unzureichender Qualifikation Berufsbildungsverträge abschließen.
Strafen:
Die rechtswidrige Beschäftigung Minderjähriger oder deren Einsatz für verbotene Tätigkeiten stellt eine Straftat dar und wird mit:
- **3 Monaten