Anerkennung und Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen die im Ausland erworben wurden

Im Amtsblatt Nr. 677 vom 15. Juli 2024 wurde die ME-Verordnung Nr. 4620 vom 6. Juni 2024 über die Genehmigung der Methodik für die Anerkennung und Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen voruniversitären Qualifikationen und bei den Bildungseinrichtungen, die voruniversitäre Bildungsaktivitäten auf der Grundlage eines Lehrplans eines anderen Staates anbieten, auf dem Gebiet Rumäniens veröffentlicht.

Mit dem Datum des Inkrafttretens dieses Erlasses wird der Erlass des Ministers für nationale Bildung Nr. 3.630/2018 aufgehoben.

Das Bildungsministerium bewertet, anerkennt und gleicht über das Nationale Zentrum für die Anerkennung und Gleichwertigkeit von Diplomen (C.N.R.E.D.) die Bildungsdokumente von Bürgern der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, ihrer Familienangehörigen sowie von Personen, die eine Form des internationalen Schutzes genießen, um ihr Studium in Rumänien fortzusetzen, sowie die von Bürgern aus Nicht-EU-Ländern, um Zugang zum rumänischen Arbeitsmarkt zu erhalten.

Die Bewertung und Anerkennung der im Ausland erworbenen Studien/Diplome erfolgt durch einen Vergleich mit dem rumänischen Bildungssystem, um das Niveau/die Fachrichtung und/oder die Spezialisierungen zu bestimmen.

Die vorliegende Methodik gilt für die voruniversitären Studiendokumente, die den Abschluss eines Studiums an akkreditierten Bildungseinrichtungen im Ausland und an Bildungseinrichtungen, die im Sonderregister für Bildungseinrichtungen eingetragen sind, bescheinigen.

Anerkennung und Gleichwertigkeit gelten für die folgenden Kategorien von Bürgern:

  • Rumänische Staatsangehörige, Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Staatsangehörige von Drittstaaten, die den rumänischen Staatsangehörigen gleichgestellt sind, und Personen, die im Hoheitsgebiet Rumäniens eine Form des internationalen Schutzes genießen;
  • Drittstaatsangehörige, nur für den Zugang zum rumänischen Arbeitsmarkt.

 

Um ihr Studium in Rumänien fortzusetzen und um Zugang zum rumänischen Arbeitsmarkt zu erhalten, erkennt C.N.R.E.D. die ausländischen Studiendokumente automatisch an und/oder stellt sie automatisch gleich.

 

Um das Recht auf freie Ausübung eines reglementierten Berufs in Rumänien zu erhalten, erkennt C.N.R.E.D. sowohl die in Drittländern von europäischen Bürgern und anderen Kategorien von Bürgern erworbenen Diplome als auch die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweizerischen Eidgenossenschaft erworbenen Diplome an.

 

 

 

 

Der C.N.R.E.D. berücksichtigt bei der Bewertung der Studiendokumente

  • die Zugehörigkeit des Studiendokuments zu der Kategorie der nationalen Studiendokumente;
  • den Status der ausstellenden Einrichtung im Herkunftsland;
  • das Recht auf Fortsetzung des Studiums im Herkunftsland, das durch das Studiendokument verliehen wird;
  • das Qualifikationsniveau, das dem Studiendokument entspricht;
  • Studienrichtung und/oder Studienprogramm;
  • Dauer des Studiums.

 

Die Qualifikationen werden anerkannt und/oder anerkannt, wenn die folgenden kumulativen Bedingungen erfüllt sind:

 

  • Die Bildungseinrichtung, die das Zeugnis ausgestellt hat, ist im Heimatstaat akkreditiert;
  • der Fachbereich und/oder die Spezialisierung, der Lehrplan/das Arbeitspensum/die

        Lernergebnisse entsprechen denen des rumänischen voruniversitären Bildungssystems;

  • der Bildungsabschluss gehört zu der Kategorie der anerkannten nationalen

        Bildungsabschlüsse, die im voruniversitären Bildungssystem des Herkunftslandes

        ausgestellt werden;

  • das Qualifikationsniveau, das dem Studiendokument entspricht, ist mit dem des

        rumänischen voruniversitären Bildungssystems vergleichbar;

  • das Recht auf Fortsetzung des Studiums im Herkunftsland, das durch das Diplom verliehen

        wird.

 

Das Dossier für die Anerkennung oder Gleichwertigkeit von Studiendokumenten für diejenigen, die sich für ein weiterführendes Studium in Rumänien und/oder den Zugang zum rumänischen Arbeitsmarkt bewerben, umfasst die folgenden Dokumente:

  • Antrag;
  • Ausweis und Nachweis über die Namensänderung des Inhabers (falls zutreffend);
  • das Studiendokument;
  • im Falle eines beruflichen oder postsekundären Studiums Unterlagen, aus denen die Dauer

       des Studiums, die erworbenen Kompetenzen sowie die Bezeichnung und Beschreibung der

       absolvierten Kurse hervorgehen;

  • den Nachweis der Bewertungsgebühr gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen;
  • andere Dokumente, falls erforderlich.

 

Die im Anerkennungsverfahren verlangten Dokumente müssen in Kopie vorgelegt werden, wenn die Dokumente in Rumänisch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Französisch ausgestellt sind. Für die anderen Fremdsprachen sind die Unterlagen in K

Anträge werden eingereicht:

  • online, über die einheitliche elektronische Kontaktstelle (PCUe);
  • über die voruniversitären Bildungseinrichtungen, die Hochschuleinrichtungen, die Schulaufsichtsbehörden der Bezirke oder die Schulaufsichtsbehörde der Stadt Bukarest;
  • in der Registratur des Bildungsministeriums oder durch Postdienste.

 

 

 

Die Frist für die Bearbeitung der Akten beträgt 30 Arbeitstage ab dem Datum der Registrierung der vollständigen Akte beim C.N.R.E.D.

 

Stellt das C.N.R.E.D. fest, dass die Akte unvollständig ist, informiert es den Antragsteller über die Vervollständigung der Akte innerhalb von 3 (drei) Monaten ab dem Datum des Eingangs der Mitteilung.

Gegen die Entscheidung des C.N.R.E.D. kann einmalig innerhalb von 30 Arbeitstagen ab dem Datum der Mitteilung mittels eines begründeten Antrags Einspruch ergriffen werden.

 

Das Dokument über die Anerkennung oder Gleichwertigkeit der Studien wird wie folgt ausgestellt:

 

  • für den Inhaber oder einen Verwandten ersten oder zweiten Grades;
  • an eine notariell bevollmächtigte Person.
  • an den Vertreter des Arbeitgebers oder der Bildungseinrichtung in Rumänien;
  • durch einen Kurier oder Postdienst,
  • in digitalem Format mit elektronischer Unterschrift, wenn die Unterlagen online über PCUe eingereicht werden.

 

Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Anerkennungs- oder Gleichwertigkeitsdokuments stellt C.N.R.E.D. auf Antrag ein Duplikat aus. Für die Ausstellung des Duplikats muss der Antragsteller einen schriftlichen Antrag stellen, dem die folgenden Unterlagen beizufügen sind:

 

  • Eine Kopie des anerkannten oder als gleichwertig anerkannten Studiennachweises;
  • eine Kopie des Personalausweises;
  • ein Nachweis über die Zahlung der Gebühr gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen;
  • eine eidesstattliche Erklärung über die Erfüllung der vorgenannten Bedingungen.

 

Personen, die im rumänischen Hoheitsgebiet internationalen Schutz genießen und keine Nachweise über Studien oder erworbene Qualifikationen vorlegen können, können den Europäischen Qualifikationspass für Personen mit Flüchtlingsstatus beantragen, der in englischer Sprache ausgestellt wird.