Berufsausbildung

Das Hauptziel der beruflichen Weiterbildung ist die Anpassung der Mitarbeiter an den Arbeitsplatz und an die Anforderungen des Arbeitsplatzes.

               Die berufliche Weiterbildung ist ein kontinuierlicher Lernprozess und eine Methode der Verbesserung, die dazu beiträgt, sich an die Dynamik des Arbeitsmarktes anzupassen.

Die berufliche Weiterbildung zielt auf die Aktualisierung der Kenntnisse, die Verbesserung der Berufsausbildung, den beruflichen Aufstieg und die Karriereentwicklung ab.

Die regelmäßige berufliche Weiterbildung hilft den Arbeitnehmern, ihre berufliche Laufbahn weiterzuentwickeln, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf die von ihnen bekleidete Position zu aktualisieren und ihre berufliche Vorbereitung auf den Grundberuf zu verbessern.

               In Rumänien sind die Arbeitgeber nach dem geltenden Arbeitsrecht verpflichtet, die Teilnahme an Berufsbildungsprogrammen für alle Arbeitnehmer zu gewährleisten, und zwar mindestens einmal alle drei Jahre für Unternehmen mit weniger als 21 Beschäftigten und mindestens einmal alle zwei Jahre für Unternehmen mit 21 oder mehr Beschäftigten.

Jedes Unternehmen muss über eine interne Weiterbildungspolitik verfügen, die in die internen Regeln des Unternehmens aufgenommen werden kann oder ein eigenständiges internes Schriftstück ist.

Der Zweck der internen Weiterbildungspolitik besteht darin, darzulegen, wie der Weiterbildungsprozess organisiert und durchgeführt wird und welche Schritte unternommen werden müssen, um den Weiterbildungsbedarf zu ermitteln.

               Die berufliche Bildung kann durch folgende Methoden erreicht werden:

– Teilnahme an Lehrgängen, die vom Arbeitgeber oder von Berufsbildungseinrichtungen im In- oder                              Ausland organisiert werden;

– Praktika zur Anpassung an die Anforderungen des Berufs und des Arbeitsplatzes;

– Praktikum und Spezialisierung im In- und Ausland;

– Am Arbeitsplatz organisierte Lehrlingsausbildungen;

– Individualisierte Ausbildung (z. B. Schulungen).

               Nimmt der Arbeitnehmer an vom Arbeitgeber initiierten Berufsbildungskursen oder Praktika teil, gehen die Kosten zu Lasten des Arbeitgebers.

               Der Arbeitnehmer, der an einem Berufsbildungskurs oder einem Praktikum teilgenommen hat, kann den individuellen Arbeitsvertrag für einen durch ein Zusatzgesetz festgelegten Zeitraum nicht kündigen.

Hält sich der Arbeitnehmer nicht an die Bestimmungen der Zusatzvereinbarung, so ist er verpflichtet, die Kosten für die Berufsausbildung im Verhältnis zu der während des zuvor festgelegten Zeitraums nicht gearbeiteten Zeit zu tragen.

               Die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern ist sowohl für den Arbeitgeber von Vorteil, da er auf diese Weise ein leistungsstarkes Personal ausbildet, als auch für den Arbeitnehmer, der seine beruflichen Fähigkeiten und Eigenschaften entsprechend dem Grundberuf weiterentwickelt.