Wie Praktika durchgeführt werden (1)

Das Praktikumsprogramm wird durch das Gesetz Nr. 176 vom 17.07.2018, veröffentlicht im Amtsblatt mit der Nummer 626 vom 19.07.2018, geregelt.

 

Der Zweck von Praktikumsprogrammen, wie er im Gesetz vorgesehen ist, besteht darin:

 

  • Entwicklung der beruflichen Fähigkeiten der Praktikanten bei der Erfüllung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten in dem Bereich, in dem das Praktikumsprogramm organisiert ist;
  • Durchführung von Tätigkeiten und Vertrautwerden mit den Anforderungen der aufnehmenden Organisation;
  • Kenntnisse der Praktikanten über die spezifische Tätigkeit der aufnehmenden Organisation, in der sie arbeiten, sowie über deren Anforderungen;
  • Erwerb von Berufserfahrung, praktischen Fähigkeiten und/oder Kompetenzen;
  • Erleichterung des Übergangs vom Bildungssystem zum Arbeitsmarkt.

 

Bei den Praktikanten kann es sich um Personen handeln, die das 16. Lebensjahr vollendet haben; bei Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, ist die Zustimmung der Eltern erforderlich.

Der Zeitraum, in dem der Praktikant im Rahmen des Praktikumsvertrags gearbeitet hat, wird als Dienstalter in der Beschäftigung und gegebenenfalls als Dienstalter in der Spezialisierung, je nach Art der Tätigkeit, betrachtet.

 

               Bedingungen

Die aufnehmende Organisation sollte öffentlich für die Praktikumsprogramme werben.

Je nach Anzahl der Beschäftigten kann die aufnehmende Organisation gleichzeitig Praktikumsverträge für eine Anzahl von Praktikanten abschließen, die 5 % der Gesamtzahl der Beschäftigten nicht überschreiten darf; wenn die aufnehmende Organisation 20 oder weniger Beschäftigte hat, kann sie gleichzeitig höchstens zwei Praktikumsverträge abschließen.

Praktikantenprogramme können jederzeit während eines ununterbrochenen Zeitraums von 12 Monaten organisiert werden.

 

Die Dauer eines Praktikums beträgt maximal 720 Stunden in 6 aufeinanderfolgenden Monaten.

 

Zwischen der Praktikantin/dem Praktikanten und der Aufnahmeeinrichtung darf nur ein Praktikumsvertrag geschlossen werden, oder es dürfen ausnahmsweise mehrere Praktikumsverträge zwischen der Praktikantin/dem Praktikanten und einer Aufnahmeeinrichtung geschlossen werden, sofern sie sich auf unterschiedliche Praktikumsangebote beziehen und ihre Gesamtdauer sechs Monate nicht überschreitet.

Aufnahmeorganisationen, die bereits in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis mit den Personen stehen, die einen Praktikumsvertrag abschließen möchten, dürfen keinen Praktikumsvertrag abschließen.

Für die Dauer des Praktikumsprogramms ernennt die Aufnahmeeinrichtung einen Mentor aus dem Kreis der qualifizierten Mitarbeiter, die über mindestens ein Jahr Erfahrung in dem Tätigkeitsbereich verfügen, in dem das Praktikumsprogramm durchgeführt werden soll. Ein Mentor kann bis zu 3 Praktikanten gleichzeitig betreuen.

Der Praktikant hat Anspruch auf eine von der aufnehmenden Einrichtung gezahlte Praktikumsvergütung, deren Höhe im Praktikumsvertrag festgelegt ist und die mindestens 50 % des garantierten Mindestbruttogrundgehalts pro Land beträgt und im Verhältnis zur Anzahl der geleisteten Tätigkeitsstunden gewährt wird.

 

Die Praktikumsvergütung gilt als Einkommen aus dem Gehalt und/oder ist dem Gehalt gleichgestellt und wird als solches besteuert, wobei die verpflichtenden Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden.

 

Die Steuer auf Lohneinkommen oder lohnähnliche Einkünfte beträgt 10 % und die Höhe der Sozialbeiträge beträgt:

 

  • individueller Sozialversicherungsbeitrag –    25%.
  • individueller Beitrag zur sozialen Krankenversicherung –    10 %.
  • Versicherungsbeitrag des Arbeitgebers für die Arbeit – 2,25 %.

 

Die Arbeitszeit eines Praktikanten, der im Rahmen eines Praktikumsvertrags arbeitet, beträgt maximal 40 Stunden pro Woche und wird im Praktikumsvertrag festgelegt.

Bei Praktikanten unter 18 Jahren beträgt die Arbeitszeit im Rahmen eines Praktikumsvertrags maximal 30 Stunden pro Woche, jedoch nicht mehr als 6 Stunden pro Tag.

 

Überstunden sind verboten.

Innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Beendigung des Praktikums wird die Tätigkeit des Praktikanten bewertet und ein Bericht durch den Betreuer verfasst. Der Bericht wird dem Praktikanten innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Beendigung des Praktikums zugesandt.

Die Gasteinrichtung ist verpflichtet, eine Praktikumsbescheinigung auszustellen.

Rahmenmodell, genehmigt durch die Verordnung Nr. 2004/09.08.2018 und ergänzt durch die Verordnung 790/2021: