Änderung und Ergänzung einiger Rechnungslegungsvorschriften durch Verordnung 2649/ 28.09.2023

Die MF-Verordnung Nr. 2649 vom 28. September 2023 zur Änderung und Vervollständigung bestimmter Rechnungslegungsvorschriften führte eine Reihe von Rechnungslegungskonten ein, wie z.B.:

– 1496 „Verluste aus der Umstrukturierung von Unternehmen, die dem negativen

Nettovermögen des übernommenen Unternehmens entsprechen“ (A)

– 6121 „Ausgaben für Lizenzgebühren“

– 6122 „Ausgaben für Verwaltungsmieten“

– 6123 „Aufwendungen für Mieten“

– 616   „Ausgaben für geistige Eigentumsrechte

– 617   „Verwaltungskosten“

– 618   „Ausgaben für Beratungsleistungen“.

zusammen mit ihrer Funktion.

Die Funktion des Kontos 691 „Ertragsteueraufwand“ wird ebenfalls geändert, um den gesamten vom steuerlichen Organkreis geschuldeten Ertragsteueraufwand zu Lasten des Kontos in den Aufzeichnungen des verantwortlichen Rechtsträgers/Steuergruppenleiters hinzuzufügen.