Rentensystem in Rumänien – Säule I – öffentliches Rentensystem

Nach dem erläuternden Wörterbuch der rumänischen Sprache – dexonline – ist die Rente ein Geldbetrag, der auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen (im Rahmen der Sozialversicherung) regelmäßig an ehemalige Arbeitnehmer nach Überschreiten einer bestimmten Altersgrenze oder im Falle von Krankheit oder Invalidität sowie an die Erben verstorbener Arbeitnehmer oder Rentner gezahlt wird.

In Rumänien ist das Rentensystem in vier Säulen gegliedert, und zwar wie folgt: Säule I, Säule II, Säule III und Säule IV.

– Säule I – öffentliches Rentensystem

Das öffentliche Rentensystem wird durch das Gesetz Nr. 263/2010 über das einheitliche öffentliche Rentensystem geregelt, mit späteren Änderungen und Ergänzungen.

Das öffentliche Rentensystem ist ein Umlagesystem, das auf der Solidarität zwischen den Generationen beruht und nach dem Prinzip der beitragsabhängigen Sozialversicherung funktioniert, wonach die Sozialversicherungskassen auf der Grundlage der von den am öffentlichen System teilnehmenden natürlichen und juristischen Personen zu entrichtenden Beiträge eingerichtet werden und die Sozialversicherungsansprüche auf der Grundlage der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge entstehen. Im öffentlichen Rentensystem werden die folgenden Rentenkategorien gewährt:

– Rente wegen Altersgrenze;

– Vorruhestandsrente;

– Teilweise vorzeitige Rente;

– Invaliditätsrente;

– Hinterbliebenenrente.