Änderungen am Formblatt 101 (2)

Ausfüllen der Steuererklärung 101 Steuergruppe: 

  • Berichtzeitraum: 

Im Feld „Jahr“ geben Sie in arabischen Ziffern das Kalenderjahr an, für das die Erklärung ausgefüllt wird (z.B. 2022).

Steuerpflichtige, die unter die Bestimmungen von Artikel 16 Absatz (5), (51) und (52) des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Steuergesetzgebung  in ihrer geänderten und ergänzten Fassung (im Folgenden: Steuergesetzgebung ) fallen, tragen das Jahr ein, in dem das geänderte Steuerjahr endete.

Rubrik „Zeitraum“ – bei Steuerpflichtigen, die unter die Bestimmungen von Artikel 16 Absatz (5), (51) und (52) der Steuergesetzgebung  fallen, ist der Zeitraum einzutragen, der das geänderte Steuerjahr darstellt.

  • Abschnitt A „Daten zur Identifizierung des Steuerpflichtigen/Steuerzahlers „:

In das Feld „Steueridentifikationsnummer“ wird die Steueridentifikationsnummer eingetragen, die der für die Steuergruppe zuständigen juristischen Person gesetzlich zugewiesen ist.

Im ersten Feld ist das Vorzeichen RO einzutragen, wenn der Steuerpflichtige/Zahler für Mehrwertsteuerzwecke registriert ist.

In das Feld „Name“ geben Sie den Namen der verantwortlichen juristischen Person ein.

Die Anschriftenfelder werden mit der Adresse des Steuerdomizils der verantwortlichen juristischen Person ausgefüllt. 

  • Abschnitt B „Körperschaftsteuerdaten „:

Zeile 1 – wird mit dem konsolidierten steuerlichen Ergebnis der Steuergruppe vervollständigt, das durch die algebraische Summierung der von jedem Mitglied der Steuergruppe individuell ermittelten steuerlichen Ergebnisse gemäß den in Titel II „Gewinnsteuer “ des Steuergesetzbuchs festgelegten Regeln unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Artikel 427 desselben Gesetzes wie folgt ermittelt wird:

Steuerliche Verluste, die einem Mitglied der Gruppe vor der Anwendung des Steuerkonsolidierungssystems im Bereich der Körperschaftsteuer entstanden sind, werden von diesem Mitglied gemäß den Bestimmungen von Artikel 31 des Steuergesetzbuchs nur aus seinem steuerpflichtigen Gewinn ausgeglichen;

– Steuerliche Verluste, die einem Gruppenmitglied während des Zeitraums der Anwendung des Steuerkonsolidierungssystems entstanden sind, werden aus dem konsolidierten steuerlichen Ergebnis der Gruppe ausgeglichen.

Das positive konsolidierte steuerliche Ergebnis ist der steuerpflichtige Gewinn und das negative konsolidierte steuerliche Ergebnis ist der steuerliche Verlust.

Zeile 2 – wird mit dem Betrag der zu erstattenden steuerlichen Verluste aus früheren Perioden ausgefüllt, die von der Steuergruppe nach dem Datum ihrer Gründung verzeichnet wurden.

Zeile 4 – wird mit dem Betrag ausgefüllt, der sich aus der Anwendung des Steuersatzes von 16 % auf das positive konsolidierte Steuerergebnis der Gruppe ergibt.

Zeile 5.1 – wird mit dem Betrag vervollständigt, der sich aus der algebraischen Summierung der Steuerbeträge ergibt, die von jedem Mitglied der Steuergruppe an einen ausländischen Staat gezahlt wurden, und der gemäß den Bestimmungen des Titels II des Steuergesetzbuchs ermittelt und der verantwortlichen juristischen Person mitgeteilt wurde.

Zeile 5.2 – der in dieser Zeile eingetragene Betrag ist kleiner als oder höchstens gleich der Differenz zwischen dem in Zeile 4 eingetragenen Betrag und dem in Zeile 5.1 eingetragenen Betrag.

Zeile 5.2.1 – ist mit dem Betrag auszufüllen, der sich aus der algebraischen Summierung der Beträge ergibt, die die Befreiung von der Zahlung der Steuer auf reinvestierte Gewinne darstellen, die von jedem Mitglied der Steuergruppe gemäß den Bestimmungen von Artikel 22 des Steuergesetzbuchs festgelegt und der verantwortlichen juristischen Person mitgeteilt wurde.

Zeile 5.2.2 – ist mit dem Betrag auszufüllen, der sich aus der algebraischen Summierung der Beträge ergibt, die die Befreiung von der Einkommenssteuer darstellen, die von jedem Mitglied der steuerlichen Gruppe gemäß den Bestimmungen des Artikels 221 des Steuergesetzbuchs festgelegt und der verantwortlichen juristischen Person mitgeteilt wurde.

Zeile 5.3 – wird mit dem Betrag ausgefüllt, der sich aus der algebraischen Summierung der Beträge der Gewinnsteuer befreiungen und -ermäßigungen ergibt, die von jedem Mitglied der Steuergruppe gemäß den gesetzlichen Bestimmungen festgelegt und der verantwortlichen juristischen Person mitgeteilt wurden.

Der in dieser Zeile einzutragende Betrag ist kleiner oder gleich dem in Zeile 4 eingetragenen Betrag, abzüglich des in Zeile 5.1 eingetragenen Betrags und abzüglich des in Zeile 5.2 eingetragenen Betrags.

Zeile 5.3.1 – wird mit dem Betrag ausgefüllt, der sich aus der algebraischen Summierung der Beträge ergibt, die die Einkommenssteuerbefreiung darstellen, die von jedem Mitglied der Steuergruppe gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 566/2004 über die landwirtschaftliche Zusammenarbeit in seiner geänderten und ergänzten Fassung festgelegt und der zuständigen juristischen Person mitgeteilt wurde.

Zeile 6 – der Betrag, der sich aus der algebraischen Summierung der Beträge ergibt, die Ausgaben für Sponsoring und/oder Mäzenatentum, Ausgaben für private Stipendien, die gemäß dem Gesetz gewährt werden, sowie die in Artikel 25 Absatz (4) Buchstabe t) der Steuergesetzgebung  vorgesehenen Beträge darstellen, die von jedem Mitglied der Steuergruppe innerhalb der Grenzen und unter den Bedingungen von Artikel 25 Absatz (4) Buchstabe i) der Steuergesetzgebung  festgelegt und der zuständigen juristischen Person mitgeteilt werden.

Der in dieser Zeile einzutragende Betrag ist kleiner oder höchstens gleich dem in Zeile 4 eingetragenen Betrag, abzüglich des in Zeile 5 eingetragenen Betrags.

 

Zeile 7 – der Betrag, der sich aus der algebraischen Summierung der Beträge ergibt, die die Anschaffungskosten der elektronischen Steuerkassen darstellen, die von jedem Mitglied der Steuergruppe gemäß dem Gesetz Nr. 153/2020 zur Änderung und Vervollständigung des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Steuergesetzgebung  sowie zur Vervollständigung des Gesetzes Nr. 170/2016 über die spezifische Steuer auf bestimmte Tätigkeiten festgelegt und der zuständigen juristischen Person mitgeteilt wurden.

Der in dieser Zeile einzutragende Betrag ist kleiner als oder höchstens gleich dem in Zeile 4 eingetragenen Betrag, abzüglich des in Zeile 5 eingetragenen Betrags und des in Zeile 6 eingetragenen Betrags.

Zeile 8 – der Betrag, der sich aus der algebraischen Addition der anderen Beträge ergibt, die nach dem Gesetz von der Einkommensteuer abzuziehen sind, von jedem Mitglied der Steuergruppe festgelegt und der verantwortlichen juristischen Person mitgeteilt werden.

Der in dieser Zeile einzutragende Betrag ist kleiner oder gleich dem in Zeile 4 eingetragenen Betrag, kleiner dem in Zeile 5 eingetragenen Betrag, kleiner dem in Zeile 6 eingetragenen Betrag und kleiner dem in Zeile 7 eingetragenen Betrag.

Zeile 9 – der Betrag, der sich aus der algebraischen Summierung der Beträge ergibt, die von jedem Mitglied der Steuergruppe festgelegt wurden, und der die Senkung der Gewinnsteuer  gemäß der Dringlichkeitsverordnung Nr. 153/2020 der Regierung zur Einführung einiger steuerlicher Maßnahmen zur Förderung der Erhaltung/Wachstum des Eigenkapitals sowie zur Vervollständigung einiger normativer Akte darstellt und der zuständigen juristischen Person mitgeteilt wurde.

Der in dieser Zeile einzutragende Betrag ist kleiner als oder höchstens gleich dem in Zeile 4 eingetragenen Betrag, abzüglich des in Zeile 5 eingetragenen Betrags, abzüglich des in Zeile 6 eingetragenen Betrags, abzüglich des in Zeile 7 eingetragenen Betrags und abzüglich des in Zeile 8 eingetragenen Betrags.

Zeile 11 – den Betrag der von den Steuerbehörden für das Berichtsjahr festgestellten und in den Indikatoren des Vordrucks enthaltenen Differenz bei der Gewinnsteuer  eintragen.

Zeile 12 – in der Zeile „Zu zahlender Betrag“ die Beträge der Einkommensteuer bzw. der Einkommensteuervorauszahlungen für das Berichtsjahr eintragen, die vierteljährlich auf dem Formular 100 erklärt werden.

Zeile 13 – tragen Sie den Betrag ein, der sich aus der algebraischen Summierung der von jedem Mitglied der Steuergruppe ermittelten Beträge ergibt und der den Betrag darstellt, der in den vorangegangenen Steuerperioden von der Einkommenssteuer im Zusammenhang mit dem Sponsoring/privaten Stipendium/Sponsoring abgezogen wurde, sofern diese gemäß Artikel 25 Absatz (12) des Steuergesetzbuchs erstattet und der zuständigen juristischen Person mitgeteilt wurden. 



KONSOLIDIERTE GEWINNSTEUER ERKLÄRUNG NACH STEUERGRUPPE

JAHR |_|_|_|_|

ZEITFRIST  |_|_| |_|_| |_|_| – |_|_| |_|_| |_|_|

101

STEUERGRUPPE

|_| Berichtigende Erklärung

|_| Nach Aufhebung der Nachprüfungsreserve abgegebene Erklärung

Rechtsgrundlage für die Einreichung der Erklärung………………………..

|_| Erklärung der verantwortlichen juristischen Person, wenn für alle Mitglieder der Steuergruppe die Rechnungslegungsvorschriften vom B.N.R. bzw. von der A.S.F. erlassen werden.

 

  1. Daten zur Identifizierung des Steuerpflichtigen/Steuerzahlers

Steueridentifikationsnummer |__| |_|_|_|_|_|_|_|_|_|_|_|_|_| CAEN Kode |_|_|_|_|

Bezeichnung  |________________________________________________________________|

Kreis   |______________| Ort  |____________________| Straße  |_____________________| Nummer   |____| Wohnblock   |____| Eingang    |_____| App. |___| Postleitzahl  |______________| Bezirk  |______| Telefon |________| Fax |__________| E-Mail  |___________|

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.Daten zur Gewinnsteuer

Nr. crt.

BEZEICHNUNG  INDIKATOREN

 

SUMME

– Lei –

1

Steuerergebnis der Gruppe: steuerpflichtiger Gewinn/Steuerverlust

1

 

2

Auszugleichender steuerlicher Verlust aus früheren Jahren

2

 

3

Steuerpflichtiger Gewinn/Steuerverlust, der in den Folgejahren ausgeglichen wird (Zeile 1 – Zeile 2)

3

 

4

Einkommensteuer (16%)

4

 

5

Steuergutschrift insgesamt (Zeile 5.1 + Zeile 5.2 + Zeile 5.3)

5

 

5.1

Externe Steuergutschrift

5.1

 

5.2

Befreite Körperschaftsteuer, davon:

5.2

 

5.2.1

Befreiung von der Gewinnsteuer  gemäß Artikel 22 der Steuergesetzgebung

5.2.1

 

5.2.2

Befreiung von der Gewinnsteuer  gemäß Artikel 221 der Steuergesetzgebung

5.2.2

 

5.3

Gewinnsteuer befreiungen und -ermäßigungen, die nach den geltenden Rechtsvorschriften berechnet werden, darunter:

5.3

 

5.3.1

Befreiung von der Gewinnsteuer  gemäß dem Gesetz über landwirtschaftliche Genossenschaften Nr. 566/2004

5.3.1

 

6

Beträge für Sponsoring und/oder Mäzenatentum, private Stipendien, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Grenzen

6

 

7

Kosten für den Kauf von elektronischen Registrierkassen

7

 

8

Andere Beträge, die gemäß der geltenden Gesetzgebung von der Einkommensteuer abgezogen werden

8

 

9

Ermäßigung der Gewinnsteuer  gemäß OUG Nr. 153/2020

9

 

10

Jährliche Einkommensteuer (Zeile 4 – Zeile 5 – Zeile 6 – Zeile 7 – Zeile 8 – Zeile 9)

10

 

11

Gewinnsteuer , die als Ergebnis der Steuerprüfung für das Berichtssteuerjahr festgesetzt wurde und sich in den Indikatoren des Formulars widerspiegelt

11

 

12

Einkommensteuererklärung für das Berichtsjahr auf Formular 100

12

 

13

Differenz der fälligen Gewinnsteuer  aufgrund von Sponsoring/Privatstipendium/Mäzenatentum

13

 

14

Differenz der fälligen Gewinnsteuer  (Zeile 10 + Zeile 13) – (Zeile 11 + Zeile 12)

14

 

15

Differenz der zu erstattenden Gewinnsteuer  (Zeile 11 + Zeile 12) – (Zeile 10 + Zeile 13)

15

 

 

Dokument mit personenbezogenen Daten, die durch die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 geschützt sind2

 

 

C.Identifikationsdaten des Bevollmächtigten

 

Name, Vorname  /Bezeichnung  |_________________|

Steueridentifikationsnummer |_|_|_|_|_|_|_|_|_|_|_|_|_|

Straße  |_______________| Nummer   |____| Wohnblock   |____| Eingang    |_____| Stockwerk  |____| Ap. |___|

Kreis  /Bezirk  |______________| Ort  |________| Postleitzahl  |______________|

Telefon |_____________| Fax |____________| E-Mail  |_______________________|

Haushaltscode: |______________________|

 

Die vorliegende Erklärung stellt eine Schuldverschreibung dar und entfaltet ab dem Zeitpunkt ihrer Abgabe nach dem Gesetz die Rechtswirkung der Zahlungsmitteilung.

Unter Androhung der Strafe für falsche Angaben erkläre ich, dass die Angaben in dieser Erklärung richtig und vollständig sind.

 

Unterschrift des Steuerpflichtigen |_____________|

Unterschriftsvollmacht |_____________|

 

Dokument mit personenbezogenen Daten, die durch die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 geschützt sind

 

Rechtsgrundlage:

ANAF-Verfügung 310/2023 zur Genehmigung des Musters und des Inhalts des Formblatts 101 STEUERGRUPPE “Konsolidierte Erklärung zur Gewinnsteuer , die von der Steuergruppe festgelegt wird“ sowie zur Änderung und Ergänzung der Verordnung des Präsidenten der Nationalen Steuerverwaltungsbehörde Nr. 3.386/2016 zur Genehmigung des Musters und des Inhalts der Formblätter 101 “Erklärung zur Gewinnsteuer “ und 120 “Verbrauchssteuererklärung“.

-Gesetz Nr. 296/2020 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Steuergesetzgebung

-Steuergesetzbuch (genehmigt durch das Gesetz Nr. 227/2015, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 688 vom 10.09.2015), in der geänderten und ergänzten Fassung;

-Methodische Normen für die Anwendung der Steuergesetzgebung  (genehmigt durch HG Nr. 1/2016).