Im Amtsblatt (Teil I) Nr. 163 vom 24. Februar 2023 wurde das Gesetz Nr. 43/2023 über die Aufhebung bestimmter Steuerpflichten veröffentlicht.
Wir weisen darauf hin, dass das Antragsverfahren sowie die Modalitäten der Erstattung der in diesem Gesetz vorgesehenen Beträge durch eine Verordnung des Präsidenten der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) genehmigt werden, die innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen wird.
Die wichtigsten Bestimmungen sind:
Die Unterschiede bei den Hauptsteuerverbindlichkeiten sowie den damit verbundenen Nebensteuerverbindlichkeiten, die von der Steuerbehörde mittels eines Steuerbescheids festgestellt und dem Steuerpflichtigen mitgeteilt wurden, infolge der Umklassifizierung der Einkünfte aus Geschenkgutscheinen, die von natürlichen Personen von anderen Personen als Arbeitgebern erhalten wurden, von der Kategorie der Einkünfte aus anderen Quellen in die Kategorie der Einkünfte aus Löhnen und Gehältern und den Löhnen gleichgestellten Einkünften, für die Steuerzeiträume seit Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 193/2006 (26. Mai 2006) über die Gewährung von Geschenkgutscheinen und Wertgutscheinen bzw. des Gesetzes Nr. 165, werden aufgehoben. /(1. Januar 2019) über die Gewährung von Gutscheinen, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, und bis einschließlich 31. Dezember 2020, und die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 43/2023 (27. Februar 2023) nicht bezahlt wurden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Stornierung auch dann gilt, wenn die Geschenkgutscheine vom Einkommenssteuerpflichtigen an den Arbeitgeber der betreffenden Personen zur Verteilung an seine Mitarbeiter im Namen des Einkommenssteuerpflichtigen gewährt wurden.
Die Steuerbehörde darf Einkünfte aus Löhnen und Gehältern und ähnliche Einkünfte aus Geschenkgutscheinen, die natürliche Personen von anderen Personen als ihren Arbeitgebern erhalten haben und die als Einkünfte aus anderen Quellen klassifiziert wurden, nicht als Einkünfte aus Löhnen und Gehältern umklassifizieren und darf keinen Steuerbescheid im Zusammenhang mit einer solchen Umklassifizierung für den Zeitraum bis einschließlich 31. Dezember 2020, wie oben angegeben, erlassen.
Gemäß dem Gesetz Nr. 43/2023 werden die Differenzen bei den Haupt- und/oder Nebensteuerverbindlichkeiten, die von der Steuerbehörde durch den ausgestellten und dem Steuerpflichtigen mitgeteilten Steuerbescheid festgestellt wurden, als Folge der Wiedereinbeziehung der in Punkt 1 genannten Beträge, die durch Zahlung, Ausgleich, Vollstreckung oder Auszahlung getilgt wurden und sich auf die Steuerzeiträume bis einschließlich 31. Dezember 2020 beziehen, den Steuerpflichtigen erstattet.
Achtung! Rückerstattungen werden auf Antrag der Steuerpflichtigen vorgenommen.
Die Aufhebung der oben genannten steuerlichen Verpflichtungen erfolgt von Amts wegen durch die zuständige Steuerbehörde oder auf Antrag des Steuerpflichtigen durch Erlass und Bekanntgabe einer Entscheidung zur Aufhebung der steuerlichen Verpflichtungen.
Rechtsgrundlage:
-Gesetz 43/2023 über die Aufhebung bestimmter Steuerpflichten;
-Steuerverfahrensordnung von 2015 (Gesetz Nr. 207/2015), in der geänderten und ergänzten Fassung.