Im Amtsblatt vom 27. Februar 2023 hat das Ministerium für Investitionen und europäische Projekte (MIPE) die De-minimis-Beihilferegelung für die Börsennotierung von Unternehmen formalisiert.
Mit dem normativen Akt wird eine transparente De-minimis-Beihilferegelung für die Unterstützung von Unternehmen bei der Börsennotierung im Rahmen des Nationalen Plans für Konjunkturbelebung und Widerstandsfähigkeit, Komponente C9 (Unterstützung des Privatsektors, Forschung, Entwicklung und Innovation), Investition I3 (Beihilferegelungen für den Privatsektor), Maßnahme 2 (De-minimis-Regelung zur Unterstützung rumänischer Unternehmen beim Prozess der Börsennotierung) eingeführt.
Bitte beachten Sie, dass die Beihilfe nur unter den in dieser De-minimis-Regelung festgelegten Bedingungen und Kriterien und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt wird und für ganz Rumänien gilt.
Bitte beachten Sie, dass die De-minimis-Beihilfe vom Ministerium für Investitionen und europäische Projekte (MIPE) gewährt und verwaltet wird.
Daher wird diese De-minimis-Beihilfe mit Geldern aus dem Nationalen Konjunkturprogramm finanziert, und die Anträge werden online auf der speziellen Plattform proiecte.pnrr.gov.ro gestellt. Die Beihilfe gilt, bis die Mittel erschöpft sind, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2025. Das MIPE wird die spezifischen Online-Antragsfristen in naher Zukunft bekannt geben.
„Ziel der vorliegenden Regelung ist es, den Unternehmen zu helfen, ihren Zugang zu Finanzmitteln durch spezifische Instrumente, nämlich die Ausgabe neuer Aktien, zu verbessern. Im Rahmen dieser Regelung wird Unternehmen, die Aktien ausgeben wollen, die für die Zulassung zum Handel präqualifiziert sind, eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses gewährt, und zwar nach dem Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, heißt es in dem Dokument.
Die De-minimis-Beihilfen, die sich auf bis zu 200.000 Euro pro Unternehmen belaufen können, sind, von einigen ausdrücklichen Ausnahmen abgesehen, für einen großen Teil der wirtschaftlichen Tätigkeiten der Bereitstellung von Waren, Dienstleistungen oder Arbeiten bestimmt.
Gemäß dem normativen Akt sind im Rahmen der vorliegenden Regelung die Ausgaben im Zusammenhang mit den Aktivitäten, die auf die Zulassung von Unternehmen zum Handel an einem der verfügbaren Marktsegmente gemäß den Bedingungen der Bukarester Börse abzielen, für die Gewährung von De-minimis-Beihilfen förderfähig und erfüllen die Förderbedingungen der vorliegenden De-minimis-Regelung.
Zu den zuschussfähigen Ausgaben gehören auch die Kosten für Gebühren und Provisionen und andere Kosten, die für die Zulassung zum Handel erforderlich sind, Ausgaben für die Inanspruchnahme von Rechtsberatungsdiensten in Bezug auf den Börsenprospekt und die Tätigkeiten vor der Börsennotierung sowie Ausgaben für die Inanspruchnahme von Finanzprüfungs- und Rechnungslegungsdiensten.