CAS und CASS Änderungen ab 2024 (Vorschlag)

Einem Entwurf zufolge, der dem Senat kürzlich zur Diskussion und Verabschiedung vorgelegt wurde, wurden zwei Maßnahmen eingeführt, die auf den Rentenbeitrag (CAS) und den Gesundheitsbeitrag (CASS) abzielen.

Dieser Vorschlag richtet sich ausschließlich an Arbeitnehmer und Personen, die ein dem Gehalt gleichgestelltes Einkommen erzielen, und gilt ab dem 1. Januar 2024.

Die von den Arbeitnehmern zu zahlenden Lohnsteuern sind die Einkommensteuer (Satz: 10 %), die CAS (Satz: 25 %) und die CASS (Satz: 10 %), die jedoch vom Arbeitgeber berechnet, einbehalten, erklärt und tatsächlich gezahlt werden. Die einzige Lohnsteuer, die vom Arbeitgeber zu zahlen ist, ist der Arbeitsversicherungsbeitrag (Satz: 2,25 %).

Es sei auch darauf hingewiesen, dass die Versicherten unabhängig von der Höhe des Krankenversicherungsbeitrags Anspruch auf dasselbe Gesundheitsversorgungspaket haben.

Dem Entwurf zufolge könnte der CAS-Satz von 25 % auf 20 % gesenkt werden, und der CASS-Satz würde auf maximal 3 Mindestgrundgehälter begrenzt werden.

 

Durch die beiden vorgeschlagenen Maßnahmen würde die Steuerlast für die Arbeitnehmer also erheblich gesenkt. Das Ergebnis wären im Wesentlichen höhere Nettolöhne (kurzfristig), die Ankurbelung des Verbrauchs und des Wirtschaftswachstums (mittelfristig) sowie höhere Lohnsteuereinnahmen (langfristig) infolge der Förderung der Beschäftigung.

Diese Maßnahmen, die zu einer Senkung der Lohnsummensteuer führen, sorgen für ein relativ konstantes Volumen der Gesamtnachfrage auf nationaler Ebene, was sich positiv auf die Steuereinnahmen auswirkt: Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuern, Lohnsummensteuer. Mittelfristig wird es auch positive Auswirkungen auf den Haushalt geben, da der Verbrauch und das Wirtschaftswachstum angekurbelt werden.

Darüber hinaus erfordert die galoppierende Inflation im Zeitraum 2022-2023 steuerliche Maßnahmen, die zu einer Erhöhung des Nettoeinkommens aller Beschäftigten sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor führen, um die relative Kaufkraft der Arbeitnehmer zu schützen. Es sollte auch klargestellt werden, dass die Versicherten unabhängig von der Höhe der Sozialversicherungsbeiträge Zugang zu demselben Paket von Gesundheitsleistungen haben.

Wir möchten darauf hinweisen, dass der Rückgang der Einnahmen aus dem staatlichen Sozialversicherungshaushalt kurzfristig durch Transfers aus dem Staatshaushalt kompensiert wird und wir mittel- und langfristig mit einem Anstieg der Sozialversicherungseinnahmen und einem Ausgleich des staatlichen Sozialversicherungshaushalts rechnen.