Natürliche Personen, die im Jahr 2022 Einkünfte aus Löhnen und Gehältern, Einkünfte aus Renten, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit im Rahmen von Sportverträgen, Einkünfte aus Rechten an geistigem Eigentum, Einkünfte aus der Übertragung der Nutzung von Gütern, Einkünfte aus anderen Quellen und Gewinne aus Kapitalanlagen erzielt haben, können den Betrag, der bis zu 3,5 % der im Jahr 2022 eingenommenen Einkommensteuer entspricht, zur Unterstützung von gemeinnützigen Einrichtungen und kirchlichen Einrichtungen sowie zur Gewährung von privaten Stipendien umleiten.
Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass gemeinnützige Einrichtungen/Kirchengemeinden nur dann in den Genuss von Beträgen kommen, die bis zu 3,5 % der auf das zu versteuernde Jahresnettoeinkommen/den zu versteuernden Reingewinn fälligen Steuer ausmachen, wenn sie zum Zeitpunkt der Zahlung durch die Steuerbehörde im Register der Einrichtungen/Kirchengemeinden, für die Steuerabzüge gewährt werden, eingetragen sind.
Die Steuerzahler können über die Verwendung eines Betrags von bis zu 3,5 % der festgesetzten Steuer zur Unterstützung von gemeinnützigen Einrichtungen, die nach dem Gesetz gegründet wurden und tätig sind, und von kirchlichen Einrichtungen sowie zur Gewährung privater Stipendien entscheiden, indem sie die folgenden Formblätter ausfüllen und einreichen:
– Formblatt 230 „Antrag auf Verwendung des Betrags, der bis zu 3,5 % der jährlichen Steuerschuld entspricht“;
– Formblatt 212 „Einmalige Erklärung über die von natürlichen Personen zu zahlenden Einkommensteuern und Sozialbeiträge“.
v Formblatt 230:
Bitte beachten Sie, dass das Formblatt 230 durch die ANAF-Verfügung Nr. 15/2021 genehmigt wurde, mit der das Verfahren zur Ermittlung des Betrags von bis zu 3,5 % der jährlichen Steuerschuld für die Unterstützung von gemeinnützigen Einrichtungen, die nach dem Gesetz gegründet wurden und tätig sind, und von kirchlichen Einrichtungen sowie für die Gewährung privater Stipendien gemäß dem Gesetz sowie dem Muster und dem Inhalt einiger Formulare, geändert durch die ANAF-Verfügung 80/2022, genehmigt wurde.
Das Formblatt 230 ist von Personen auszufüllen und einzureichen, die in Rumänien die folgenden Einkünfte erzielen:
Einkünfte aus Löhnen und Gehältern;
Einkünfte aus Renten;
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die nach der Einkommensnorm besteuert werden;
landwirtschaftliche Tätigkeiten, die auf der Grundlage der Einkommensnorm besteuert werden;
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit auf der Grundlage von Verträgen über sportliche Aktivitäten, bei denen die Steuer an der Quelle einbehalten wird;
Einkünfte aus Rechten an geistigem Eigentum, die nicht nach dem Realeinkommensverfahren ermittelt werden;
Einkünfte aus der Nutzungsüberlassung von Gütern, bei denen das Nettoeinkommen auf der Grundlage von Einkommensregeln ermittelt wird, und Einkünfte aus der Nutzungsüberlassung von Gütern, bei denen das Nettoeinkommen auf der Grundlage von Pauschalbeträgen ermittelt wird.
Bei den Einkünften aus selbständigen Tätigkeiten, für die das Nettoeinkommen auf der Grundlage der Einkommensregeln ermittelt wird und für die die Steuerpflichtigen das Formblatt 230 ausfüllen können, um von der Option Gebrauch zu machen, über einen Betrag von bis zu 3,5 % der Einkommenssteuer zu verfügen, handelt es sich um Einkünfte aus Produktion, Handel und Dienstleistungen, die individuell und/oder in Form einer Vereinigung erbracht werden. Diese Tätigkeiten sind in der Nomenklatur der Tätigkeiten enthalten, für die das Nettoeinkommen auf der Grundlage der jährlichen Einkommensregeln bestimmt werden kann, die durch Erlass des Ministers für öffentliche Finanzen genehmigt wurde, in Übereinstimmung mit den Tätigkeiten in der Klassifikation der Tätigkeiten in der Volkswirtschaft – CAEN, die durch Erlass des Präsidenten des Nationalen Instituts für Statistik genehmigt wurde.
Die Einkünfte aus Produktions-, Handels- und Dienstleistungstätigkeiten stellen die Einkünfte dar, die von zugelassenen Einzelpersonen, Einzelunternehmen und Familienunternehmen erzielt werden, die gemäß der Dringlichkeitsverordnung Nr. 44/20084 der Regierung zugelassen sind.
Steuerpflichtige, die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in Form von freien Berufen erzielen, müssen das Formblatt 230 nicht einreichen, um von der Option Gebrauch zu machen, über einen Betrag von bis zu 3,5 % der Einkommensteuer zu verfügen.
Das intelligente PDF-Formblatt finden Sie in der Rubrik „Online-Dienste“, Unterabschnitt „Elektronische Steuererklärung“, Rubrik „Steuererklärung herunterladen“.
Der „Antrag auf Verwendung des Betrags, der bis zu 3,5 % der jährlich fälligen Steuer ausmacht“, kann zusammen mit den ausgefüllten Anlagen wie folgt eingereicht werden:
a) Über das Portal der Nationalen Steuerverwaltungsbehörde www.anaf.ro, indem man auf den Dienst „Virtual Private Space“ zugreift:
b) Über das Portal www.e-guvernare.ro, unter Verwendung eines qualifizierten digitalen Zertifikats;
c) In Papierform bei der Geschäftsstelle der zuständigen Steuerbehörde, einzeln;
d) per Post, einzeln, mit Empfangsbestätigung;
e) auf elektronischem Wege durch Fernübertragung mittels der in Formular 230 enthaltenen zentralisierten Datenerklärung, die von der Einrichtung, die den Betrag erhält, übermittelt wird.
Die Steuerpflichtigen füllen das Formblatt in den folgenden Fällen aus:
a) Sie haben im Berichtsjahr Ausgaben für die Vergabe von privaten Stipendien im Einklang mit dem Gesetz getätigt und beantragen deren Erstattung;
b) sie beschließen, den Betrag, der bis zu 3,5 % der Jahressteuer ausmacht, für die Unterstützung von gemeinnützigen Einrichtungen, die nach dem Gesetz gegründet wurden und tätig sind, oder von religiösen Einheiten zu verwenden.
Die Steuerpflichtigen können beantragen, dass dieser Betrag für die Unterstützung mehrerer gemeinnütziger Einrichtungen/Religionsgemeinschaften und für die Gewährung privater Stipendien verwendet wird. In diesem Fall ist das Formular „Anhang Nr. …. zum Antrag auf Bestimmung des Betrags in Höhe von bis zu 3,5 % der jährlichen Steuerschuld“ entsprechend auszufüllen. Die Kästchen am Ende des Formulars 230 müssen ebenfalls mit der Nummer der ausgefüllten Anlagen ausgefüllt und mit diesem Formular eingereicht werden.
Das Formular „Anlage Nr. …. zum Antrag auf Verwendung des Betrages bis zu 3,5 % der Jahressteuerschuld“ kann nicht nach Einreichung des Formulars 230 eingereicht werden.
Falls der Vordruck von einem vom Steuerpflichtigen benannten Bevollmächtigten eingereicht wird, muss auch Abschnitt III ausgefüllt werden. „Angaben zur Identifizierung des Bevollmächtigten“.
Wird der Vordruck in Papierform eingereicht oder übermittelt, ist er in zweifacher Ausfertigung auszufüllen. Ein Exemplar wird von der Steuerbehörde und das andere vom Steuerpflichtigen oder seinem Vertreter aufbewahrt.
Ausfüllen des Abschnitts II „Zuweisung des Betrags, der bis zu 3,5 % der jährlichen Steuer ausmacht, zur Unterstützung von gemeinnützigen Einrichtungen/Kirchengemeinden sowie zur Gewährung von privaten Stipendien gemäß dem Gesetz“:
a) Privatstipendium – das Kästchen wird von Steuerpflichtigen angekreuzt, die im Berichtsjahr Ausgaben für Privatstipendien im Sinne des Gesetzes getätigt haben und deren Erstattung beantragen.
„Vertragsnummer/Datum“ – geben Sie die Nummer und das Datum des Vertrages für das private Stipendium an.
„Gezahlter Betrag (Lei)“ – geben Sie den Betrag an, den der Steuerpflichtige im Berichtsjahr für das private Stipendium gezahlt hat.
„Zahlungsbelege Nr./Datum“ – Geben Sie die Nummer und das Datum der Belege an, die die Zahlung des Privatstipendiums bestätigen.
Der Steuerzahler ist verpflichtet, der zuständigen Steuerbehörde den Vertrag in Kopie mit dem Vermerk
in Kopie mit dem Vermerk „wie im Original“, den Vertrag über das Privatstipendium sowie die Zahlungsbelege für diese Stipendien vorzulegen.
Das intelligente PDF des Formulars 230 kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
https://static.anaf.ro/static/10/Anaf/Declaratii_R/230.html
v Formblatt 212 – “ Einmalige Erklärung über die von natürlichen Personen geschuldeten Einkommensteuern und Sozialbeiträge”
Ausübung der Option durch Ausfüllen des Formblatts 212:
Für die folgenden Einkünfte können die Steuerpflichtigen das Formblatt 212 ausfüllen, um von der Option Gebrauch zu machen, einen Betrag von bis zu 3,5 % ihrer Einkommensteuer zur Unterstützung von gemeinnützigen Einrichtungen und religiösen Einheiten sowie zur Gewährung privater Stipendien zu verwenden:
– Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, für die das Nettoeinkommen nach dem Realsystem ermittelt wird;
– Einkünfte aus geistigen Eigentumsrechten, für die das Nettoeinkommen im Realsystem ermittelt wird;
– Einkünfte aus der Nutzungsüberlassung von Gütern, für die das Nettoeinkommen im Realsystem ermittelt wird;
– aus land-, forst- und fischwirtschaftlichen Tätigkeiten, die nach dem Realsystem ermittelt werden;
– Gewinne aus Investitionen im Sinne von Artikel 119 Absatz (1) des Steuergesetzbuchs.
Für die oben genannten Einkünfte sind die Steuerpflichtigen verpflichtet, das Formblatt 212 auszufüllen und einzureichen, um sie zu deklarieren und die Steuer auf das steuerpflichtige Jahresnettoeinkommen/den steuerpflichtigen Gewinn festzusetzen.
Steuerpflichtige, die im Ausland Einkünfte gleicher Art wie in Rumänien erzielen, für die gemäß Artikel 1231 Absatz (1) des Steuergesetzbuchs das Recht besteht, über die Bestimmung des Betrags zu verfügen, der bis zu 3,5 % der geschuldeten Einkommensteuer ausmacht, können ebenfalls über die Bestimmung des Betrags verfügen, der bis zu 3,5 % der im Ausland erzielten und in Rumänien geschuldeten Einkommensteuer nach Abzug der Steuergutschrift ausmacht, indem sie das Formular 212 ausfüllen und einreichen.
Zu den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, für die das Nettoeinkommen im Realsystem ermittelt wird und für die der Steuerpflichtige von der Möglichkeit Gebrauch macht, durch Ausfüllen des Formulars 212 über einen Betrag von bis zu 3,5 % der Einkommensteuer zu verfügen, gehören Einkünfte aus Produktion, Handel, Dienstleistungen und Einkünfte aus freien Berufen, die individuell und/oder in Form einer Vereinigung erzielt werden.
Die Einkünfte aus Produktion, Handel und Dienstleistungen sind die Einkünfte, die von befugten Einzelpersonen, Einzelunternehmen und Familienbetrieben erzielt werden, die im Sinne der OUG Nr. 44/2008 befugt sind.
Die Einkünfte aus freien Berufen stellen die Einkünfte dar, die aus der Erbringung von freiberuflichen Dienstleistungen gemäß den besonderen normativen Gesetzen zur Regelung der Organisation und Ausübung dieses Berufs erzielt werden. Zu den Einkünften aus freien Berufen gehören beispielsweise die Einkünfte von Ärzten, Rechtsanwälten, Notaren, Gerichtsvollziehern, technischen Sachverständigen und Buchhaltern, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Architekten, Übersetzern, Sportlern und anderen Personen mit gesetzlich geregelten Berufen.
Das Formblatt ist kostenlos bei den Finanzämtern erhältlich oder kann über das Portal der Nationalen Steuerverwaltung www.anaf.ro wie folgt abgerufen werden
a) Abschnitt „Hilfe für Steuerzahler“, Unterabschnitt „Steuererklärung“, Rubrik „Alle Formulare mit Erläuterungen“ ;
b) Smart PDF-Formular – Rubrik „Online-Dienste“, Unterrubrik „Elektronische Steuererklärungen“, Rubrik „Steuererklärungen herunterladen“.
Die Steuerpflichtigen füllen das Formular in folgenden Fällen aus:
im Berichtsjahr Ausgaben für die Vergabe von privaten Stipendien im Einklang mit dem Gesetz getätigt haben;
die Zuweisung von bis zu 3,5 % der jährlichen Steuer für die Unterstützung von gemeinnützigen Einrichtungen, die nach dem Gesetz gegründet wurden und tätig sind, oder von religiösen Einheiten vorsehen.
Die Steuerpflichtigen können beantragen, dass dieser Betrag für die Unterstützung mehrerer gemeinnütziger Einrichtungen/Glaubensgemeinschaften und für die Vergabe privater Stipendien verwendet wird.
Ausfüllen des Abschnitts 9 „Bestimmung des Betrags, der bis zu 3,5 % der auf das Nettoeinkommen/den steuerpflichtigen Jahresgewinn entfallenden Steuer entspricht“:
a) Privatstipendium:
Das Kästchen „Privates Stipendium“ wird von Steuerpflichtigen angekreuzt, die im Berichtsjahr Ausgaben für private Stipendien getätigt haben, wie es das Gesetz vorschreibt;
„Vertrags-Nr./Datum“ – geben Sie die Nummer und das Datum des Vertrags für das private Stipendium an;
„Gezahlter Betrag (Lei)“ – geben Sie den Betrag an, den der Steuerzahler während des Berichtsjahres für das private Stipendium gezahlt hat;
„Zahlungsbelege Nr./Datum“ – Geben Sie die Nummer und das Datum der Belege an, die die Zahlung des Privatstipendiums bestätigen.
Einreichungsfrist:
Die Formblätter 230 – „Antrag auf Verwendung des Betrags, der bis zu 3,5 % der geschuldeten Jahressteuer ausmacht“ und 212 – „Einmalige Erklärung über die von natürlichen Personen geschuldete Einkommensteuer und Sozialbeiträge“ sind unter Androhung des Verfalls bis zum 25. Mai des Jahres einzureichen, das auf das Jahr folgt, in dem das Einkommen erzielt wurde.
Rechtsgrundlage:
-Steuergesetzbuch (genehmigt durch Gesetz Nr. 227/2015, veröffentlicht in MO Nr. 688 vom 10.09.2015), in der geänderten und ergänzten Fassung;
-Methodische Normen für die Anwendung der Steuergesetzgebung (genehmigt durch HG Nr. 1/2016);
-www.anaf.ro.