Beihilferegelung für die Rinderzucht

Im Amtsblatt (Teil I) Nr. 116 vom 9. Februar 2023 wurde die OUG Nr. 3/2023 über die Einführung einer staatlichen Beihilferegelung zur Unterstützung der Tätigkeit von Viehzüchtern im Viehsektor im Jahr 2022 im Zusammenhang mit der durch die russische Aggression gegen die Ukraine verursachten Krise veröffentlicht.

Die Regierung verabschiedete diesen normativen Akt, der darauf abzielt, den rechtlichen Rahmen für die Einführung einer staatlichen Beihilferegelung zur Unterstützung der Tätigkeit von Viehzüchtern im zweiten Halbjahr 2022 zu schaffen, indem die durch den Anstieg der Preise für Futtermittel, Strom und Erdgas verursachten Verluste ausgeglichen werden.

Laut einer Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (MADR) beläuft sich der geschätzte Wert der Beihilferegelung auf 217,756 Millionen Lei, was 44 Millionen Euro entspricht.

 

Der Betrag der staatlichen Beihilfe beläuft sich auf 73 €/Tier für einen geschätzten Viehbestand von 602 740 Tieren.

 Der Gesamtbetrag, der für jedes Unternehmen, das in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig ist, gewährt werden kann, übersteigt nicht den Gegenwert von 250.000 Euro in RON.

Die Einreichungsfrist beträgt 30 Arbeitstage, beginnend mit dem Tag nach Inkrafttreten dieser Dringlichkeitsverordnung, und die Auszahlungsfrist endet am 31. Dezember 2023.

Gemäß OUG 3/2023 sind die Begünstigten dieser staatlichen Beihilferegelung Milchkuhhalter, d. h. Einzel- und Familienunternehmen, befugte natürliche Personen, natürliche Personen bzw. juristische Personen.

 

Dem Schriftstück zufolge werden staatliche Beihilfen an Begünstigte gewährt, die die folgenden Förderkriterien erfüllen:

 

a) in ihrem Betrieb mindestens 10 erwachsene Kühe mit ANSVSA-Code haben, die in der BND registriert sind, mit Ausnahme derjenigen in administrativen-territorialen Einheiten in Berggebieten, die im Strategischen Plan 2023-2027 der PAC vorgesehen sind, der mit dem Beschluss C(2022) 8.783 der Kommission vom 7. Dezember 2022 genehmigt wurde, der auf der Website www.madr.ro, „https://pndr.ro/documente/ro/PNS-2023-2027-lista-zonelor-eligibile-pentru-interventiile-HNV-ANC-AEC.xlsx“, veröffentlicht ist;

b) die zwischen dem 1. August 2022 und dem 31. Dezember 2022 Milch erzeugt und vermarktet haben;

c) der Begünstigte der staatlichen Beihilfe kann zum Zeitpunkt der Antragstellung ein anderer sein als der Eigentümer der ausgewachsenen Kühe am 31. Juli 2022 in den folgenden Fällen, sofern das Datum der Änderung der Organisationsform/Zucht zwischen dem 31. Juli 2022 und dem Datum der Beantragung der staatlichen Beihilfe liegt:

 

– der Begünstigte ist eine zugelassene natürliche Person – PFA, Einzelunternehmen – II, Familienunternehmen – IF, und die ausgewachsenen Kühe sind im NDB am 31. Juli 2022 unter dem persönlichen Nummerncode – CNP des Vertreters der PFA, II, IF aufgeführt;

– der Begünstigte ist eine natürliche Person – CNP des Vertreters der PFA/II/IF, und die ausgewachsenen Kühe sind im BND am 31. Juli 2022 unter dem einmaligen Registrierungscode – CUI der PFA/II/IF aufgeführt;

 

d) am 31. Dezember 2022 über mindestens 75 % des Bestands an ausgewachsenen Kühen gemäß Buchstabe a verfügen, mit Ausnahme von Betrieben, die sich in einer der folgenden Situationen befinden: Konkurs, Liquidation, höhere Gewalt oder Betriebe, die aufgrund von Krankheiten gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2016/429 tierseuchenrechtlichen Verbringungssperren unterliegen;

e) sie sind im einheitlichen Kennzeichnungsregister (nachstehend „EVU“ genannt) registriert und verfügen über einen von der Zahlstelle für Zahlungen und Interventionen in der Landwirtschaft zugewiesenen einheitlichen Registrierungscode;

f) sich zum 24. Februar 2022 gemäß den Aufzeichnungen des nationalen Handelsregisteramts nicht in Sanierung, Liquidation oder Konkurs befinden oder, im Falle natürlicher Personen, bis zum 24. Februar 2022 keine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung zur Eröffnung des Konkurses ergangen ist.

 

Die allgemeinen Unterlagen für die Inanspruchnahme der Regelung sind:

 

  • eine Kopie des Ausweises des Begünstigten, die Bescheinigung über die Eintragung des Begünstigten beim nationalen Handelsregisteramt, eine Vollmacht und eine Kopie des Ausweises des gesetzlichen Vertreters;
  • das von den Nutzern des Nationalen Systems zur Identifizierung und Registrierung von Tieren – SNIIA – ausgestellte Dokument, aus dem die Anzahl der am 31. Juli 2022 gehaltenen erwachsenen Kühe sowie die Anzahl der am 31. Dezember 2022 gehaltenen Kühe in dem/den Betrieb(en) mit dem von der Nationalen Behörde für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit zugewiesenen Code hervorgeht, der im Antrag eingetragen ist;
  • Bank-/Treasury-Angaben.

 

Dem Antrag sind gegebenenfalls folgende spezifische Dokumente beizufügen

 

  • im Falle eines Verkaufs an den Erstkäufer: eine Kopie des mit einem Erstkäufer für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten abgeschlossenen Vertrags, der vom 1. August bis zum 31. Dezember 2022 gültig ist, zusammen mit den folgenden Unterlagen je nach Organisationsform, d.h. für den Erzeuger PJ/PFA/II/IF Kopien der täglichen Schlusssteuerberichte/Rechnungen/Quittungen, aus denen hervorgeht, dass er vom 1. August bis zum 31. Dezember 2022 Milch verkauft hat, und für den Erzeuger, der eine natürliche Person ist, eine Kopie der Erzeugerbescheinigung, die vor dem 1. August 2022 ausgestellt wurde und mindestens bis zum 31. Dezember 2022 gültig ist, sowie eine Kopie der Datei(en) aus dem Marketingbuch für landwirtschaftliche Erzeugnisse, aus der/denen hervorgeht, welche Milchmenge im Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2022 verwendet wurde;
  • im Falle anderer Arten der Verwertung
  • eine Kopie der Seite(n) des Vermarktungshefts für Erzeugnisse des Agrarsektors für den Erzeuger, der eine natürliche Person ist, aus der die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2022 verwertete Milchmenge hervorgeht, zusammen mit einer Kopie der vor dem 1. August 2022 ausgestellten und mindestens bis zum 31. Dezember 2022 gültigen Erzeugerbescheinigung sowie dem Gesundheits- und Veterinärdokument für die Verwertung;
  • über Milchautomaten, unabhängig von der Rechtsform, eine Kopie des Warenbegleitscheins und des Auftrags zur Abholung der Wert-/Steuerdokumente für die vermarktete Milch für den Erzeuger, der die Milchverwertung zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2022 durchgeführt hat;
  • bei der eigenen Verarbeitungseinheit, Kopien der Lieferscheine und der von der Verarbeitungseinheit ausgestellten Empfangs- und Lieferscheine, aus denen die Lieferung und der Empfang der Milch im Zeitraum vom 1. August bis 31. Dezember 2022 hervorgehen, sowie Kopien der von der ONRC ausgestellten Bescheinigung, aus der der Gegenstand der Tätigkeit, d.h. die Milchverarbeitung, hervorgeht.

 

Die vom Begünstigten in Kopie eingereichten/übermittelten Unterlagen müssen den Vermerk „originalgetreu“ tragen, datiert und vom Begünstigten unterzeichnet sein.

Alle Unterlagen, die zur Beantragung der gemäß dieser Dringlichkeitsverordnung gewährten staatlichen Beihilfe vorgelegt werden, sind bei den Kreis-/Lokalzentren oder dem Zentrum in Bukarest von APIA für einen Zeitraum von 10 Steuerjahren ab dem Datum der Beihilfegewährung aufzubewahren.

Alle Unterlagen, die die geschuldete Beihilfe bescheinigen, werden von den Empfängern der staatlichen Beihilfe während eines Zeitraums von 10 Steuerjahren ab dem Datum des Erhalts des geschuldeten Betrags aufbewahrt.

Der Wortlaut der Regelung und die Angaben zu den einzelnen Begünstigten, deren finanzielle Unterstützung den Betrag von 10.000 Euro übersteigt, sind auf der Website der APIA unter www.apia.org.ro veröffentlicht.

Wir weisen darauf hin, dass der Begünstigte verpflichtet ist, jede Änderung der Angaben im Antrag innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Änderung, spätestens jedoch bis zum Datum der Zahlungsbewilligung, dem Bezirkszentrum von APIA bzw. der Gemeinde Bukarest, in der der Antrag gestellt wurde, mitzuteilen.

 

 Rechtsgrundlage:

-Dringlichkeitsverordnung (OUG) 3/2023 über die Einführung einer staatlichen Beihilferegelung zur Unterstützung der Tätigkeit von Viehzüchtern im Jahr 2022 im Zusammenhang mit der durch die Aggression Russlands gegen die Ukraine verursachten Krise.

– https://apia.org.ro/.