Im Amtsblatt mit der Nummer 1044 vom 28. Oktober 2022 wurde die INS-Verordnung Nr. 1493 vom 18. Oktober 2022 über die Intrastat-Wertschwellen für die Erhebung von statistischen Informationen über den Intra-EU-Warenhandel im Jahr 2023 veröffentlicht.
Die folgenden Intrastat-Wertschwellen für die Sammlung von statistischen Informationen über den Intra-EU-Warenhandel für das Berichtsjahr 2023 werden genehmigt: 1.000.000 RON für Versendungen von Waren und 1.000.000 RON für Eingänge von Waren.
Wirtschaftsbeteiligte, die im Jahr 2022 einen Warenhandel mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union betrieben haben, dessen jährlicher Wert, getrennt für die beiden Ströme, Versendungen bzw. Eingänge von Waren, die für das Jahr 2022 festgelegten Intrastat-Schwellenwerte übersteigt, müssen ab dem Berichtsmonat Januar 2023 statistische Intrastat-Meldungen ausfüllen und an das Nationale Institut für Statistik übermitteln.
Im Laufe des Jahres 2023 können auch andere Wirtschaftsbeteiligte, die im Intra-EU-Handel mit Waren tätig sind, deren kumulierter Wert zu Beginn des Jahres die Intrastat-Schwellenwerte für das Jahr 2023 übersteigt, Intrastat-Datenlieferanten werden. Diese Wirtschaftsteilnehmer müssen die statistischen Intrastat-Meldungen ab dem Monat ausfüllen und übermitteln, in dem der kumulierte Wert der Versendungen und/oder Eingänge von Waren Anfang 2023 die festgelegten Intrastat-Schwellenwerte übersteigt, und zwar getrennt für die beiden Ströme.