O eine neue verpflichtung in der nomenklatur der steuerlichen verpflichtungen, die auf ein einziges konto zu zahlen sind

Mit einem kürzlich  veröffentlichten Verordnungsentwurf schlägt die Nationale Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) vor, den Anhang zum OPANAF Nr. 1612/2018 zur Genehmigung der Nomenklatur der auf dem einzigen Konto zu zahlenden Steuern zu ergänzen.

Dies betrifft die Besteuerung von Einkünften aus der Übertragung von Wertpapieren und aus Transaktionen mit Finanzderivaten.

Im Genehmigungsbericht, der dem Entwurf des normativen Akts beiliegt, gibt die ANAF an, dass mit dem OPANAF Nr. 1612/2018 die Steuerverpflichtungen, die von den steuerpflichtigen juristischen Personen auf das Einheitskonto 55.03 „Beträge, die für den Staatshaushalt, den Haushalt der staatlichen Sozialversicherung und den Haushalt des einheitlichen nationalen Krankenversicherungsfonds eingezogen werden, im Verteilungsprozess“ zu zahlen sind, genehmigt wurden.

Gemäß dem Gesetz Nr. 142/2022 zur Änderung und Vervollständigung des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung unterliegen ab dem 1. Januar 2023 Einkünfte in Form von Gewinnen aus der Übertragung von Wertpapieren und aus Geschäften mit derivativen Finanzinstrumenten der Quellensteuer, indem ein Satz von 1 % oder 3 % auf jeden Gewinn angewandt wird, abhängig von der Haltedauer der Wertpapiere/derivativen Finanzinstrumente (über einen Zeitraum von mehr oder weniger als 365 Tagen).

Nach den geltenden Bestimmungen wird die berechnete und an der Quelle einbehaltene Einkommensteuer bis zum 25. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem sie einbehalten wurde, erklärt und an den Staatshaushalt abgeführt.

Unter Berücksichtigung der oben genannten Aspekte und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die dem Formblatt 100 „Erklärung über die Zahlungsverpflichtungen an den Staatshaushalt“ beigefügte Tabelle der Zahlungsverpflichtungen an den Staatshaushalt gemäß den erwähnten gesetzlichen Bestimmungen ausgefüllt wurde, ist es notwendig, die durch das OPANAF Nr. 1612/2018 genehmigte Tabelle der Steuerverpflichtungen zu aktualisieren, die auf das einzige Konto zu zahlen sind.

So ist es laut ANAF notwendig, in die Klassifizierung der Steuerverpflichtungen, die auf das einzige verfügbare Konto 55.03 „Beträge, die für den Staatshaushalt, den Haushalt der staatlichen Sozialversicherung und den Haushalt des einheitlichen nationalen Sozialversicherungsfonds bei der Verteilung erhoben werden“ zu zahlen sind, die Steuer auf Erträge aus der Übertragung von Wertpapieren und aus Transaktionen mit derivativen Finanzinstrumenten aufzunehmen.