Wir bringen Ihnen zur Kenntnis, dass im Amtsblatt Nr. 258 vom 01.04.2026 die Verordnung des Finanzministeriums Nr. 369/26.03.2026 über die Festlegung der Beträge für die Gewährung von Kulturgutscheinen für das erste Halbjahr 2026 veröffentlicht wurde.
Gemäß den Bestimmungen dieses Rechtsakts:
- Für das erste Halbjahr 2026 beträgt der maximale Wert der Kulturgutscheine:
o 250 Lei/Monat bei monatlicher Gewährung;
o 490 Lei/Ereignis bei gelegentlicher Gewährung. - Diese Werte gelten auch für die Monate August und September 2026 (die ersten zwei Monate des zweiten Halbjahres).
Die Kulturgutscheine werden gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 165/2018 über Wertgutscheine sowie der entsprechenden Durchführungsbestimmungen gewährt.
Wir empfehlen Ihnen, diese Höchstgrenzen bei der Festlegung interner Richtlinien bezüglich der den Arbeitnehmern gewährten Zusatzleistungen zu berücksichtigen.
