Eine kürzliche Änderung der Brandschutzgesetzgebung führt strengere Sicherheitsmaßnahmen für Räume mit großem Publikumsaufkommen ein. Durch die Notverordnung Nr. 17/2026 wurde das Gesetz 307/2006 ergänzt, sodass Betreiber von Gebäuden, die als „überfüllte Versammlungsstätten“ gelten, nun gesetzlich verpflichtet sind, die Anzahl der anwesenden Personen kontinuierlich zu überwachen und zu zählen. Mit anderen Worten: Eigentümer oder Betreiber von Orten wie Bars, Clubs, Veranstaltungsräumen oder Sportarenen müssen jederzeit wissen, wie viele Personen sich im Inneren befinden, und dafür automatische Zählsysteme einsetzen.
Was die neue Regelung vorsieht und was „überfüllte Versammlungsstätten“ sind
Die neue Vorschrift besagt im Wesentlichen, dass Betreiber solcher Räume „die kontinuierliche Überwachung und Zählung der Nutzer mittels mechanischer oder automatischer elektronischer Systeme sicherstellen müssen, gemäß den spezifischen technischen Vorschriften für überfüllte Versammlungsstätten“. Der Begriff wird im technischen Regelwerk P118/1-2025 definiert und umfasst alle Gebäude, in denen sich große Menschenmengen versammeln können. Dazu zählen unter anderem:
• Bars und Nachtclubs – Orte mit hohem Besucheraufkommen in den Nachtstunden;
• Veranstaltungsräume (Theater, Kinos, Konzertsäle) – kulturelle Einrichtungen mit großem Publikum;
• Stadien und Sportarenen – große Anlagen für Spiele oder Konzerte mit tausenden Zuschauern.
Diese Orte gelten als überfüllt, da sie gleichzeitig hunderte oder tausende Menschen aufnehmen können. Das Gesetz verlangt die Ausstattung mit automatischen Zählsystemen – etwa elektronischen Sensoren oder Drehkreuzen an Eingängen –, um die Personenzahl zu erfassen. Wichtig ist, dass diese Systeme die Flucht- und Rettungswege nicht beeinträchtigen (z. B. dürfen Zugangssysteme die Notausgänge nicht verengen).
Warum die kontinuierliche Überwachung wichtig ist
Die Pflicht zur kontinuierlichen Zählung dient der Vermeidung von Überbelegung und der Verbesserung der Sicherheit im Brandfall. In Notfällen hilft die genaue Kenntnis der Personenzahl den Behörden und Einsatzkräften, die Lage besser einzuschätzen – etwa zu wissen, wie viele Menschen evakuiert oder gerettet werden müssen. Gleichzeitig verhindert die Überwachung das Überschreiten der zulässigen Kapazität und reduziert das Risiko schwerer Vorfälle.
Frühere Tragödien haben gezeigt, wie gefährlich Überfüllung ist. Der Colectiv nightclub fire ist ein tragisches Beispiel: Die zulässige Kapazität lag bei 80 Personen, während sich tatsächlich rund 400 Menschen im Club befanden. Unter solchen Bedingungen ist eine schnelle Evakuierung nahezu unmöglich, was zu zahlreichen Todesopfern führte.
Durch die Einführung solcher Systeme sollen ähnliche Ereignisse verhindert werden. Sobald in einem Club die maximale Kapazität erreicht ist, kann das System das Personal warnen, keinen weiteren Zutritt zu gewähren. Auch in Stadien ermöglicht die genaue Erfassung der Zuschauerzahl eine bessere Steuerung der Menschenmengen.
In der Praxis erhöht diese Maßnahme die Verantwortung der Betreiber und Veranstalter und bietet dem Publikum mehr Sicherheit. Im Brandfall hängt das Überleben von einer schnellen Evakuierung ab – und diese ist nur möglich, wenn die Kapazität nicht überschritten wird und die Personenzahl bekannt ist. Die Gesetzesänderung dient somit dem Schutz der Besucher, indem sie sicherstellt, dass Kapazitätsgrenzen eingehalten werden.
Betreiber müssen beachten, dass die Einhaltung der Vorschriften verpflichtend ist und von den Notfallbehörden (ISU) kontrolliert wird. Verstöße können zu Sanktionen führen, ebenso wie der Betrieb ohne Brandschutzgenehmigung. Ziel der Regelung ist es letztlich, Brände und Massenunfälle zu verhindern und die Sicherheit der Öffentlichkeit zu gewährleisten.
