Die territorialen Arbeitsinspektorate intensivieren ihre Kontrollmaßnahmen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASG), um berufliche Risiken zu reduzieren und das Bewusstsein von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu stärken. Die Kampagnen werden quartalsweise durchgeführt und richten sich an bestimmte Wirtschaftszweige: Großhandel (ohne Kraftfahrzeuge und Motorräder) – 1.–3. Quartal, einschließlich Catering-, Liefer- und Kurierdienste sowie Einzelarztpraxen und Polikliniken; die Lebensmittelindustrie – 2.–3. Quartal; der Straßentransport – 2.–3. Quartal; sowie die Exposition gegenüber gefährlichen chemischen Stoffen – 3.–4. Quartal.
Ziel dieser Kontrollen ist die Prävention und Beseitigung von Nichtkonformitäten, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen können. Die Inspektoren prüfen, wie Arbeitgeber Präventions- und Schutzmaßnahmen organisieren, berufliche Risiken bewerten, Arbeitnehmer unterweisen und die ordnungsgemäße Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung sicherstellen. Die Einhaltung dieser Pflichten ist entscheidend, um Arbeitsunfälle zu reduzieren, ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten und rechtliche oder finanzielle Konsequenzen für das Unternehmen zu vermeiden.
Für Arbeitgeber umfassen praktische Empfehlungen unter anderem: die Überwachung und Planung interner Kontrollen entsprechend den festgelegten Quartalen, die kontinuierliche Schulung der Beschäftigten zu branchenspezifischen Risiken, die regelmäßige Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen sowie die Überprüfung der Schutzausrüstung. Prävention und die Einhaltung der ASG-Vorschriften sind nicht nur gesetzliche Pflichten, sondern auch wesentliche Bestandteile einer verantwortungsvollen Organisation, die ihre Beschäftigten schützt und die Kontinuität ihrer Tätigkeit sicherstellt.
