Die Veröffentlichung des Beschlusses des Präsidenten der ANAF Nr. 165/2026 im Amtsblatt markiert eine neue Phase bei der Stärkung der steuerlichen Kontrolle des elektronischen Handels. Der Rechtsakt ändert und ergänzt den durch OPANAF Nr. 1644/2022 festgelegten Rahmen und erweitert erheblich die Rolle des Formulars 395 – Informationsmeldung sowie die Pflichten der Postdienstleister.
Während sich die Meldung bisher hauptsächlich auf Nachnahmesendungen bezog, wird das Formular 395 durch die neue Regelung zu einem zentralen Instrument zur Überwachung der Warenströme aus Drittstaaten, insbesondere vor dem Hintergrund des starken Wachstums des Online-Handels.
Die Notwendigkeit dieses legislativen Eingriffs wird durch die im Begründungsbericht zum Erlass dargestellten Daten untermauert. Auf europäischer Ebene tätigen rund 70 % der Bürger Online-Einkäufe, entweder direkt bei Händlern oder über Marketplace-Plattformen. Dieser strukturelle Wandel des Konsumverhaltens hat zu einem rasanten Anstieg der Einfuhr geringwertiger Waren in die EU geführt: von 1,4 Milliarden Artikeln im Jahr 2022 auf 4,6 Milliarden Artikel im Jahr 2024.
Ein zentrales Element ist der asiatische Markt, insbesondere China, der über 90 % der E-Commerce-Lieferungen unterhalb der Schwelle von 150 EUR generiert. Die schnelle Expansion digitaler Plattformen mit mehreren zehn Millionen europäischen Nutzern hat den Druck auf die nationalen Zoll- und Steuersysteme deutlich erhöht. In Rumänien sind die Auswirkungen erheblich: Das Volumen der außereuropäischen Paketsendungen ist im Vergleich zum Zeitpunkt der Einführung der vereinfachten Regelungen um etwa das 50-Fache gestiegen. Für das Jahr 2025 schätzt die ANAF den Eintritt von rund 78 Millionen Paketen in den lokalen Markt, mit einem durchschnittlichen Wert von etwa 50 EUR pro Paket.
Vor diesem Hintergrund hat Gesetz Nr. 239/2025 eine Reihe von Maßnahmen eingeführt, die auf eine Stärkung der Steuerdisziplin und eine gerechte Verteilung der Steuerlast abzielen, einschließlich der Einführung einer Logistikabgabe zur Bewältigung des hohen Volumens an Waren aus Drittstaaten. Der ANAF-Beschluss Nr. 165/2026 folgt derselben Logik und stärkt die Rolle der Akteure, die den Fernverkauf ermöglichen, sowie der Postbetreiber.
Postdienstleister werden damit erneut als strategische Akteure in der Vertriebskette bestätigt, da sie Zugang zu wesentlichen Informationen über Absender, Empfänger und die damit verbundenen Finanzströme haben. Durch die Ausweitung der Meldepflichten verfolgt die ANAF nicht nur die Datenerhebung, sondern die Schaffung einer echten Nachverfolgbarkeit zwischen logistischen und finanziellen Strömen, im Einklang mit europäischen Initiativen wie der Mitteilung COM(2025) 37.
Der neue Melderahmen im Zusammenhang mit dem Formular 395 spiegelt einen Paradigmenwechsel in der Überwachung des elektronischen Handels wider. Akteure aus Logistik und E-Commerce sollten diese Pflichten nicht als bloße Verwaltungsvorschrift betrachten, sondern als zentralen Bestandteil der steuerlichen Compliance im neuen digitalen Ökosystem.
