Anpassung der 3%-Steuerbonifikation: Was passiert nach einer Steuerprüfung

Der rechtliche Rahmen zur Förderung der steuerlichen Konformität wurde durch die Anordnung des Finanzministeriums Nr. 5/2026 ergänzt, welche die Art und Weise der Anpassung der 3%-Steuerbonifikation für Körperschaftsteuerzahler und Zahler der Steuer auf die Einkünfte von Kleinstunternehmen präzisiert. Die neue Regelung beantwortet eine der häufigsten Fragen der Steuerpflichtigen: Was geschieht mit einer bereits gewährten Bonifikation, wenn später infolge einer Steuerprüfung Steuerfestsetzungsbescheide ergehen?

Die 3%-Bonifikation, eingeführt durch die Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 107/2024 als Belohnung für steuerliche Disziplin im Jahr 2024, stellt kein endgültiges Recht dar. Sie bleibt an die Richtigkeit der Steuerbemessungsgrundlage gebunden – auch nach Abschluss des Steuerjahres und nachdem der Betrag Ende 2025 in den Unterlagen der ANAF erfasst wurde.

Anpassung der Bonifikation nach Steuerfestsetzungsbescheiden

Die Anordnung Nr. 5/2026 regelt ausdrücklich die Fälle, in denen die Steuerbehörde nach Gewährung der Bonifikation im Rahmen einer Steuerprüfung Steuerdifferenzen feststellt. Die Gesetzgebung unterscheidet dabei zwei unterschiedliche Szenarien, die jeweils direkte Auswirkungen auf die vom Steuerpflichtigen genutzte Bonifikation haben.

  1. Minderung der für 2024 geschuldeten Steuer
    Führt die Steuerprüfung zu einer Reduzierung der ursprünglichen Steuerschuld, wird die Bonifikation proportional zur neuen, niedrigeren Bemessungsgrundlage neu berechnet. Infolgedessen verringert sich der ursprünglich gewährte Bonus, und die Differenz zwischen der genutzten und der neu berechneten Bonifikation wird erneut als Zahlungsverpflichtung in den Steuerunterlagen erfasst. Praktisch fordert die ANAF den zu Unrecht gewährten Teil der Bonifikation zurück, unabhängig davon, dass der ursprüngliche Fehler zugunsten des Staates war.
  2. Erhöhung der für 2024 festgesetzten Steuer
    Das zweite, besonders relevante Szenario betrifft Fälle, in denen die Steuerprüfung zusätzliche Steuerverbindlichkeiten feststellt. In diesem Fall prüfen die Behörden die Anspruchsberechtigung des Steuerpflichtigen für die Bonifikation neu. Wird festgestellt, dass die Steuer zu den gesetzlichen Fristen nicht vollständig entrichtet wurde oder Unregelmäßigkeiten vorlagen, die mit dem Status eines „ordnungsgemäßen Steuerzahlers“ unvereinbar sind, wird die Bonifikation vollständig aufgehoben. Der zuvor zur Verrechnung anderer Steuerschulden verwendete Betrag wird erneut als Schuld erfasst, wodurch die steuerliche Situation so wiederhergestellt wird, als wäre der Anreiz nie gewährt worden.

Verwaltungsverfahren und Anspruchsvoraussetzungen

Die Anpassung der Bonifikation erfolgt nicht automatisch, sondern durch gesonderte Verwaltungsentscheidungen, die in zweifacher Ausfertigung erstellt, von der Leitung der Steuerbehörde genehmigt und dem Steuerpflichtigen mitgeteilt werden. Dieser Mechanismus gewährleistet Transparenz und ermöglicht ein klares Verständnis der Neuberechnung der steuerlichen Verpflichtungen.

Hervorzuheben ist, dass die 3%-Bonifikation auf strengen Kriterien beruht: Abgabe sämtlicher Steuererklärungen entsprechend dem steuerlichen Meldeprofil, vollständige und fristgerechte Zahlung der für 2024 geschuldeten Steuern sowie das Nichtbestehen von Rückständen zum Zeitpunkt der Abgabe der Jahreserklärungen. Jede spätere Änderung dieser Elemente, die im Rahmen einer Steuerprüfung festgestellt wird, beeinträchtigt die Grundlage, auf der der Anreiz gewährt wurde.

 

Die im Januar 2026 eingeführten Änderungen bestätigen, dass die 3%-Bonifikation ein überprüfbarer Vorteil und kein endgültiger Anspruch ist. Auch wenn der Betrag in den Steuerunterlagen als zur Verrechnung verfügbar erscheint, bleibt er vorbehaltlich späterer Prüfungen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass jede Berichtigung der Steuer für das Jahr 2024 – sei es freiwillig oder infolge einer Steuerprüfung – einen vorübergehenden Steuervorteil in eine zusätzliche Zahlungsverpflichtung verwandeln kann.