Während der Winterzeit stellen Eiszapfen, die sich an Dachrändern und Regenrinnen von Gebäuden bilden, ein reales Verletzungsrisiko für Beschäftigte dar und können erhebliche Sachschäden verursachen. Die Feuerwehr- und Katastrophenschutzbehörde Bukarest–Ilfov weist darauf hin, dass Eigentümer und Verwalter von Gebäuden die gesetzliche Pflicht haben, diese Eiszapfen zu entfernen, um Unfälle durch herabfallende Eisstücke zu verhindern.
Nach den geltenden Rechtsvorschriften, einschließlich des Beschlusses des Generalrates der Stadt Bukarest Nr. 120/2010, sind natürliche und juristische Personen verpflichtet, Eiszapfen von Gebäuden zu beseitigen sowie Schnee und Eis von den an die Immobilien angrenzenden Gehwegen zu entfernen, in denen sie wohnen oder ihre Tätigkeit ausüben. Bei Geschäftsräumen im Erdgeschoss von Gebäuden liegt diese Verantwortung während der Öffnungszeiten bei den Wirtschaftsteilnehmern. Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zu Sanktionen durch die örtliche Polizei führen.
Befinden sich die Eiszapfen in großer Höhe oder können sie von Eigentümern oder Verwaltern nicht sicher entfernt werden, kann die Feuerwehr bzw. der Katastrophenschutz eingeschaltet werden. Ein Einsatz der Feuerwehr ist gerechtfertigt, wenn eine unmittelbare Gefahr für Menschenleben oder Sachwerte besteht. Prävention und rechtzeitiges Eingreifen bleiben die wirksamsten Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen in der kalten Jahreszeit.
