Neue Regeln für die Auszahlung privater Renten: Was sich ab 2027 ändert

Das rumänische System der privaten Renten tritt mit der Verabschiedung des Gesetzes Nr. 2/2025 in eine wesentliche Reifephase ein. Dieses Gesetz schafft erstmals einen klaren rechtlichen Rahmen für die Auszahlung privater Renten. Obwohl das Gesetz bereits 2025 veröffentlicht wurde, beginnt die tatsächliche Anwendung der neuen Regelungen erst am 5. Januar 2027, sodass den Teilnehmern ausreichend Zeit für Information und finanzielle Planung bleibt.

Recht auf eine einmalige Anfangsauszahlung von bis zu 30 %

Die wichtigste Neuerung des Gesetzes ist die Möglichkeit für Teilnehmer an privaten Rentenfonds – Säule II (obligatorisch), Säule III (freiwillig) und Säule IV (betrieblich) –, eine einmalige Anfangsauszahlung von bis zu 30 % des angesammelten persönlichen Vermögens zu beantragen.

Diese Option gilt getrennt für jedes gehaltene Rentenkonto und kann nur einmal, vor Beginn der monatlichen Rentenzahlungen, ausgeübt werden. Nach Erhalt des Anfangsbetrags kann der Teilnehmer wählen zwischen:

  • einer lebenslangen Rente, die bis zum Lebensende gezahlt wird; oder
  • einer Rente mit programmierter Entnahme, über einen festgelegten Zeitraum.

Ein wichtiger Punkt ist, dass die endgültige Fassung des Gesetzes keine Ausnahmen für bestimmte Teilnehmergruppen vorsieht, einschließlich Personen mit einer onkologischen Erkrankung. Eine solche Regelung war im ursprünglichen Entwurf enthalten, wurde jedoch vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und aus der finalen Version gestrichen.

Steuerliche Unterschiede zwischen Einmalauszahlung und monatlicher Rente

Die Wahl der Auszahlungsform hat erhebliche steuerliche Auswirkungen.

Bei einer einmaligen Auszahlung von bis zu 30 % unterliegt der Betrag:

  • dem Krankenversicherungsbeitrag (CASS) von 10 %;
  • der Kapitalertragsteuer für den Teil, der den Freibetrag von 3.000 Lei übersteigt.

Insgesamt liegt die steuerliche Belastung durchschnittlich bei 12–13 % des ausgezahlten Betrags, bietet jedoch den Vorteil eines schnellen Zugangs zu einem größeren Kapitalbetrag.

Im Gegensatz dazu kann die Auszahlung als monatliche Rente von einem deutlich günstigeren Steuersystem profitieren. Liegt die monatliche Rate unter 3.000 Lei, ist sie vollständig von Einkommensteuer und CASS befreit. Zudem werden die im Konto verbleibenden Beträge weiterhin vom Verwalter investiert und können zusätzliche Erträge erzielen. Diese Option gewährleistet ein stabiles und planbares Einkommen bei geringer oder sogar keiner Steuerbelastung.

Erweiterung der Anbieter und Stärkung des Teilnehmerschutzes

Das Gesetz Nr. 2/2025 erweitert erheblich den Kreis der Einrichtungen, die Auszahlungen aus privaten Renten vornehmen dürfen. Neben den klassischen Verwaltern können künftig tätig sein:

  • Lebensversicherungsgesellschaften und Investmentverwaltungsgesellschaften;
  • Aktiengesellschaften, die nach rumänischem Recht gegründet wurden;
  • zugelassene Einrichtungen aus der EU, dem EWR oder aus OECD-Mitgliedstaaten.

Zum Schutz der Interessen der Teilnehmer führt das Gesetz strenge Regelungen zur zivilrechtlichen, ordnungsrechtlichen und strafrechtlichen Haftung für Anbieter, Verwahrstellen und Wirtschaftsprüfer ein, um Sanktionen sowie den Ersatz von Schäden aus einer unsachgemäßen Verwaltung sicherzustellen.