Ab dem 1. Januar 2026 unterliegt das Besteuerungsregime für bestimmte Einkünfte, die der Kategorie „sonstige Einkünfte“ zugeordnet werden, erheblichen Änderungen. Gemäß der Notverordnung der Regierung Nr. 89/2025 betreffen die Anpassungen insbesondere Vorteile, die Aktionären und Gesellschaftern von den Gesellschaften gewährt werden, an denen sie beteiligt sind. Der auf diese Einkünfte anwendbare Steuersatz steigt von 10 % auf 16 %, im Einklang mit der gleichzeitigen Erhöhung der Dividendensteuer.
Welche Einkünfte betroffen sind
Die Änderungen des Steuergesetzbuchs betreffen jene vermögenswerten Vorteile, die zwar nicht in Form von Dividenden ausgeschüttet werden, jedoch persönliche Vorteile für Aktionäre oder Gesellschafter darstellen. Ab 2026 wird die Steuer im Wege des Steuerabzugs an der Quelle zum Zeitpunkt der Gewährung des Einkommens berechnet, indem ein Steuersatz von 16 % auf das Bruttoeinkommen angewendet wird, insbesondere in folgenden Fällen:
- Waren und/oder Dienstleistungen, die einer juristischen Person einem Teilnehmer (Aktionär oder Gesellschafter) gewährt werden und für private Zwecke genutzt werden;
- Beträge, die eine Gesellschaft an einen Teilnehmer für von diesem gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen zahlt, soweit der Preis über dem Marktwert vergleichbarer Transaktionen liegt.
In diesen Fällen ist die zahlende Gesellschaft verpflichtet, die entsprechende Steuer zu berechnen, einzubehalten und abzuführen, ohne dass der Begünstigte das Einkommen nachträglich erklären muss.
Abstimmung mit der Dividendenbesteuerung
Die Erhöhung des Steuersatzes für Einkünfte aus sonstigen Quellen wird vom Gesetzgeber mit der Notwendigkeit begründet, die steuerliche Behandlung unterschiedlicher Vergütungsformen für Aktionäre anzugleichen. Ab dem 1. Januar 2026 steigt auch der Dividendensteuersatz von 10 % auf 16 %, wodurch die steuerlichen Unterschiede zwischen Dividenden und indirekten Vorteilen für Kapitalbeteiligte reduziert werden.
Dieser Ansatz zielt darauf ab, Praktiken einzuschränken, bei denen Unternehmensgewinne in steuerlich günstigeren Alternativformen an Aktionäre übertragen wurden, anstatt über klassische Dividendenausschüttungen.
Auswirkungen auf Unternehmen und Aktionäre
Die Erhöhung des Steuersatzes erfordert eine verstärkte Aufmerksamkeit bei Transaktionen zwischen Gesellschaften und ihren Aktionären oder Gesellschaftern. Sachleistungen sowie Transaktionen zu Preisen, die nicht dem Marktwert entsprechen, haben künftig eine höhere steuerliche Auswirkung und müssen sorgfältig dokumentiert werden, um Risiken einer steuerlichen Umqualifizierung zu vermeiden.
