Das Gesetz 201/2025, veröffentlicht am 28. November 2025, ändert das Gesetz 165/2018 über Essensgutscheine. Ab den Ansprüchen für November 2025 darf der Nennwert eines Essensgutscheins 45 RON nicht überschreiten. Dieser Wert gilt auch im ersten Halbjahr 2026 und in den ersten drei Monaten des zweiten Halbjahres 2026. Außerdem wird, falls Kinderbetreuungsgutscheine nicht elektronisch ausgestellt werden können, der Gegenwert direkt vom Arbeitgeber an die Kinderbetreuungseinrichtung oder eine gleichgestellte Einrichtung gezahlt.