Die geltenden technischen Vorschriften für den Betrieb von Erdgasleitungen sind klar und eindeutig: Gasleitungen sind keine Träger für Dekorationen. Gemäß NTPEE-2008, genehmigt von der ANRE, ist es verboten, an Gasleitungen Installationen, Kabel, Halterungen oder Gegenstände anzubringen, die nicht unmittelbar mit deren Betrieb zusammenhängen. Gleichzeitig müssen oberirdische Leitungen jederzeit zugänglich, sichtbar und frei bleiben, um Kontrollen, Wartungsarbeiten und ein schnelles Eingreifen im Störungsfall zu ermöglichen.
Aus sicherheitstechnischer Sicht haben diese Regeln keinen formalen, sondern einen wesentlichen Charakter. Das Anbringen von Beleuchtungsanlagen, Elektrokabeln oder festlichen Dekorationen an Gasrohren birgt reale Risiken, darunter das Entstehen von Funken oder Kurzschlüssen in unmittelbarer Nähe von Gas, mechanische Belastungen der Leitung sowie kritische Verzögerungen bei Einsätzen von Fachkräften. Darüber hinaus kann das Verkleiden der Leitungen Korrosion, Risse oder Gaslecks verdecken, was potenziell schwerwiegende Folgen für Menschen und Sachwerte haben kann.
Für Arbeitgeber, Gebäudeverwalter und Verantwortliche für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist die praktische Empfehlung eindeutig: Gasleitungen müssen frei, sichtbar und unbeeinträchtigt von dekorativen Elementen oder temporären Improvisationen gehalten werden. Regelmäßige Kontrollen der Gemeinschaftsbereiche, die Schulung des Personals sowie die Zusammenarbeit mit autorisierten Fachfirmen tragen zur Vermeidung von Zwischenfällen und Sanktionen bei. Die Sicherheit von Gasanlagen ist nicht verhandelbar und darf unabhängig von Saison oder Kontext nicht durch dekorative Lösungen beeinträchtigt werden.
