Durch das Gesetz Nr. 201/2025, veröffentlicht am 28. November 2025, wurden wichtige Änderungen im System der Kinderkrippen-Gutscheine eingeführt. In Ausnahmefällen ist nun eine direkte Geldzahlung durch den Arbeitgeber möglich.
Empfänger der Direktzahlung
Zahlungen können erfolgen an:
- Kinderkrippen;
- frühkindliche Betreuungseinrichtungen;
- autorisierte Tagesmütter gemäß Gesetz Nr. 167/2014.
Gutscheinwert
Der maximale Wert beträgt 710 RON pro Monat und Kind:
- sozialabgabenfrei;
- 10 % einkommensteuerpflichtig.
Diese Regelung gilt ab Oktober 2025 sowie für Februar–März 2026.
Anspruchsberechtigte
Anspruch haben Arbeitnehmer:
- die keine Elternzeit mit Zahlung beziehen;
- auf Antrag eines Elternteils oder Vormunds.
Ausschlüsse
Nicht anspruchsberechtigt sind:
- Pflegeeltern im Rahmen beruflicher Betreuung;
- Personen mit Notplatzierung von Kindern.
Kumulierung mit anderen Leistungen
Die Gutscheine können kombiniert werden mit:
- Kindergeld;
- Wiedereingliederungszuschuss.
Pflichtangaben auf dem Gutschein
- Aussteller;
- Gültigkeitsdauer;
- Nutzungsbeschränkung;
- Identifikationsdaten des Arbeitnehmers.
