Mit dem Gesetz Nr. 239/2025, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 1160 vom 15. Dezember 2025, wird das Steuerpaket 2 eingeführt, das ab 2026 wesentliche steuerliche Änderungen mit sich bringt. Betroffen sind die Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Sozialabgaben, Kapitalanlagen sowie hochwertige Vermögenswerte.
Die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen gegenüber ausländischen verbundenen Unternehmen wird auf 1% der Gesamtausgaben begrenzt. Für Unternehmen im Öl- und Gassektor gelten zusätzliche Haltefristen für steuerlich begünstigte Vermögenswerte.
Kurzfristige Vermietungen werden einkommensteuerlich neu eingeordnet, mit 30% Pauschalabzug und 10% Steuer. Kapitalerträge unterliegen einem Quellensteuerabzug von 3% bzw. 6%, während jährliche Nettoveräußerungsgewinne mit 16% besteuert werden. Gleiches gilt für Gewinne aus Kryptowährungen.
Die maximale Krankenversicherungsbeitragsbemessungsgrundlage steigt auf 72 Mindestlöhne, und die Steuer auf Luxusgüter erhöht sich auf 0,9%.
