Klarstellungen zur Verteilung von Zwischendividenden und deren Besteuerung gemäß Gesetz Nr. 141/2025

Das Gesetz Nr. 141/2025, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 699/2025, führt ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stärkung der langfristigen finanziellen Nachhaltigkeit Rumäniens ein. Eine der wichtigsten Änderungen ist die Erhöhung der Dividendensteuer von 10 % auf 16 %, anwendbar auf Dividenden, die ab dem 1. Januar 2026 ausgeschüttet werden.

Das Gesetz sieht jedoch ausdrücklich vor, dass im Jahr 2025 ausgeschüttete Zwischendividenden nicht nach dem neuen Steuersatz von 16 % nachversteuert werden, sondern bei der Jahresabrechnung 2026 weiterhin mit 10 % besteuert bleiben. Diese Regel gilt für Dividenden auf Grundlage der Zwischenabschlüsse zum 31. März, 30. Juni und 30. September 2025.

Zu beachten ist, dass Zwischenabschlüsse erst nach Ablauf eines Quartals erstellt werden dürfen. Daher können die Abschlüsse zum 31. Dezember 2025 erst im Januar 2026 erstellt und genehmigt werden – zu einem Zeitpunkt, an dem der Steuersatz von 16 % bereits gilt.

Gemäß dem Gesellschaftsgesetz Nr. 31/1990 können Dividenden jährlich oder vierteljährlich ausgeschüttet werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • eine entsprechende Regelung ist im Gesellschaftsvertrag vorgesehen;
  • ein Zwischenabschluss wird erstellt und von der Gesellschafterversammlung bzw. dem Alleingesellschafter genehmigt.

Zwischendividenden dürfen nur aus Gewinnen der ersten drei Quartale ausgeschüttet werden. Eine Ausschüttung aus Gewinnen des vierten Quartals ist nicht zulässig, da der Jahresabschluss noch nicht abgeschlossen und genehmigt ist.

Buchhalterisch erfolgt die Erfassung der Dividendenverteilung über den Buchungssatz:
463 = 456, welcher die Entscheidung der Gesellschafter zur Gewinnverteilung widerspiegelt. Diese Buchung ist erst nach Genehmigung der Zwischenabschlüsse möglich. Somit kann die Gesellschafterversammlung für Q4 2025 erst nach dem 1. Januar 2026 stattfinden, was automatisch zur Anwendung des 16%igen Steuersatzes führt.

Zusammenfassend profitieren nur die Zwischendividenden der ersten drei Quartale 2025 vom Steuersatz von 10 %, während Ausschüttungen auf Basis des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 mit 16 % besteuert werden.