Das Ministerium für Arbeit, Familie, Jugend und soziale Solidarität (MMFTSS) hat ein klares Verfahren zur Überprüfung der Förderfähigkeit von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) festgelegt, die an der Überwachung der Rechte von Begünstigten in stationären Sozialeinrichtungen teilnehmen möchten.
Gemäß diesem Verfahren schließen die als förderfähig erklärten NGOs auf Grundlage der geltenden Bestimmungen Kooperationsprotokolle mit dem MMFTSS ab, im Einklang mit Artikel 11 Absatz (3) des Gesetzes Nr. 197/2012 über die Qualitätssicherung im Bereich der Sozialdienste sowie Artikel 33 Punkt 2 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das durch Gesetz Nr. 221/2010 von Rumänien ratifiziert wurde.
Förderkriterien und Verfahren
Die Überprüfung der Förderfähigkeit der NGOs erfolgt durch ein beim MMFTSS eingerichtetes Bewertungskomitee, das aus fünf durch Ministerialerlass ernannten Mitgliedern besteht. Zur Bearbeitung von Einsprüchen wird zudem ein separates Beschwerdekomitee gebildet, das ebenfalls aus fünf Vertretern des Ministeriums besteht.
NGOs, die im Bereich der Menschenrechte tätig sind oder Begünstigte vertreten, können Anträge auf Abschluss eines Kooperationsprotokolls stellen, sofern sie alle in diesem Verfahren festgelegten Förderkriterien erfüllen.
Grundsätze und Garantien
Die Auswahl der NGOs erfolgt nach den Grundsätzen der Transparenz, Wettbewerbsfähigkeit und Gleichbehandlung. Die im Rahmen der Protokolle durchgeführten Tätigkeiten werden eigenständig und unter Einhaltung der geltenden Gesetze sowie der im Protokoll festgelegten Grenzen ausgeführt.
Das MMFTSS verpflichtet sich, die operative und entscheidungsbezogene Autonomie der beteiligten NGOs zu respektieren und einen Rahmen der Zusammenarbeit zu gewährleisten, der auf Verantwortung, Professionalität und gegenseitigem Respekt beruht.
