Ausgangssituation
Ein in Rumänien ansässiges Unternehmen mit den CAEN-Codes 4520 (Kfz-Reparaturen) und 4532 (Handel mit Ersatzteilen) erbringt Reparaturdienstleistungen in Rumänien für Kunden aus der EU oder aus Drittländern (Nicht-EU).
Frage: Wie ist die Mehrwertsteuer (MwSt.) auf diese Leistungen anzuwenden?
- Der ausländische Kunde verfügt über eine feste Niederlassung in Rumänien
Wenn die Reparaturdienstleistung für eine feste Niederlassung in Rumänien erbracht wird, die einem Steuerpflichtigen aus einem anderen EU- oder Drittland gehört, liegt der Ort der Leistung in Rumänien.
Gemäß Art. 278 Abs. (2) des Steuergesetzbuchs ist die Leistung in Rumänien steuerpflichtig (MwSt.-Satz 21 %).
Der ausländische Steuerpflichtige muss sich gemäß Art. 316 Abs. (2) in Rumänien für MwSt.-Zwecke registrieren.
Eine feste Niederlassung wird definiert als:
„eine Struktur mit ausreichender Dauerhaftigkeit sowie personellen und technischen Ressourcen, die den Empfang und die Nutzung der Dienstleistungen für eigene Zwecke ermöglicht.“
- Der ausländische Kunde hat keine feste Niederlassung in Rumänien
Ist der Leistungsempfänger nicht in Rumänien ansässig und nicht MwSt.-registriert, gilt die Dienstleistung als nicht in Rumänien steuerbar.
Nach Art. 278 Abs. (2) liegt der Leistungsort dort, wo der Empfänger seine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.
Für EU-Kunden handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Dienstleistung, sofern der Kunde eine gültige MwSt.-Nummer (überprüfbar im VIES-System) angibt.
Die Rechnung wird ohne MwSt. ausgestellt, mit dem Hinweis:
„Nicht steuerbar in Rumänien gemäß Art. 278 Abs. (2) Steuergesetzbuch“
oder
„Nicht steuerbar in Rumänien gemäß Art. 44 der Richtlinie 2006/112/EG.“
Meldung:
- MwSt.-Erklärung (Formular 300): Zeile 3
- Zusammenfassende Meldung (Formular 390 VIES): Kennzeichen P
- Ungültige MwSt.-Nummer
Ist die vom Kunden angegebene MwSt.-Nummer ungültig oder fehlt, wird die Leistung in Rumänien steuerpflichtig, auch wenn sie im Ausland genutzt wird.
In diesem Fall gilt Art. 278 Abs. (3) – der Leistungsort ist der Sitz des Leistenden (Rumänien).
Meldung:
- Formular 300: Zeile 9
- Formular 394: Abschnitt E
- Feste Niederlassung eines ausländischen Kunden in Rumänien
Wenn die Dienstleistung an eine rumänische Niederlassung eines EU- oder Drittlandsunternehmens erbracht wird, wird die Rechnung mit 21 % MwSt. ausgestellt.
Meldung:
- Formular 300: Zeile 9
- Formular 394: Abschnitt C
- Kunde aus einem Drittland (Nicht-EU)
Wenn der Leistungsempfänger in einem Drittland ansässig ist und keine feste Niederlassung in Rumänien hat, ist die Dienstleistung nicht in Rumänien steuerbar.
Meldung:
- Formular 300: Zeile 3
- Formular 394: keine Meldung erforderlich.
