Besteuerung von Kryptowährungen – Wegfall der vorübergehenden Steuerbefreiung

Private Anleger, die Gewinne aus Transaktionen mit virtuellen Währungen erzielen, profitieren nicht mehr von der vorübergehenden Befreiung von der Einkommensteuer, da diese Maßnahme im Gesetzgebungsverfahren gestrichen wurde.

🏛️ Gesetzlicher Hintergrund

Ein Gesetzentwurf, der ursprünglich eine Einkommensteuerbefreiung für Kryptogewinne bis zum 31. Juli 2025 vorsah, wurde vom Senat angenommen, jedoch ohne die Befreiungsregelung – nach einer Rückverweisungsanfrage des Präsidenten von Rumänien.
Der Entwurf wird nun von der Abgeordnetenkammer ohne diese Bestimmung weiter beraten und abgestimmt.

💬 Zielsetzung des ursprünglichen Projekts

Die Initiatoren wollten Transparenz auf dem Kryptomarkt fördern und Investoren dazu anregen, ihre Gewinne auf rumänische Bankkonten zu überweisen, um so das Vertrauen der Kreditinstitute zu stärken.

⚖️ Aktuelle Situation

Nach dem Wegfall der Befreiung gilt weiterhin das allgemeine Besteuerungsregime gemäß dem rumänischen Steuergesetzbuch.

📘 Aktuelle Besteuerungsregeln

Laut Steuergesetzbuch werden Einkünfte aus Kryptowährungstransaktionen als „Einkünfte aus anderen Quellen“ eingestuft und unterliegen folgenden Regelungen:

  • 💰 Einkommensteuer: 10 % auf den Nettogewinn (positive Differenz zwischen Verkaufs- und Ankaufspreis);
  • 🧾 Einheitliche Steuererklärung: die Steuer wird über die jährliche einheitliche Steuererklärung berechnet und entrichtet;
  • ⚙️ Steuerfreigrenze: Gewinne unter 200 RON pro Transaktion sind steuerfrei, sofern der Jahresgesamtgewinn 600 RON nicht übersteigt;
  • 🏥 Krankenversicherungsbeitrag (CASS): abhängig von der Höhe der erzielten Einkünfte kann ein Beitrag von 10 % fällig werden.

⚠️ Hinweis

Da die Befreiung gestrichen wurde, bleiben alle Gewinne, die die genannten Schwellen überschreiten, steuerpflichtig.