Gründung einer Körperschaftsteuergruppe im Jahr 2026

Im Rahmen der Rubrik Gesetzgebungsthemen wurde das Thema „Gründung einer Körperschaftsteuergruppe im Jahr 2026“ behandelt, mit Fokus auf die geltenden steuerlichen Vorschriften und das Verfahren zur Gründung.

📅 Einreichungsfrist

Für die Gründung einer Körperschaftsteuergruppe mit Wirkung ab dem 1. Januar 2026 muss der Antrag bis spätestens 2. November 2025 bei der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) eingereicht werden.

🧾 Zusammensetzung der Steuergruppe

Nach den geltenden Vorschriften kann eine Körperschaftsteuergruppe aus mindestens zwei berechtigten Einheiten bestehen, darunter:

  • eine rumänische juristische Person oder eine juristische Person mit Sitz in Rumänien, die nach europäischem Recht gegründet wurde, zusammen mit einer oder mehreren rumänischen juristischen Personen, an denen sie mindestens 75 % der Anteile oder Stimmrechte hält;
  • mindestens zwei rumänische juristische Personen, an denen eine rumänische natürliche Person direkt oder indirekt mindestens 75 % der Anteile oder Stimmrechte hält;
  • mindestens zwei rumänische juristische Personen, die direkt oder indirekt zu mindestens 75 % von einer juristischen oder natürlichen Person gehalten werden, die in einem Staat ansässig ist, mit dem Rumänien ein Doppelbesteuerungsabkommen oder ein Informationsaustauschabkommen geschlossen hat;
  • mindestens eine rumänische juristische Person, die direkt oder indirekt zu mindestens 75 % von einer ausländischen juristischen Person gehalten wird, die in einem Staat mit Doppelbesteuerungsabkommen oder Informationsaustauschabkommen mit Rumänien ansässig ist, zusammen mit der Betriebsstätte dieser ausländischen Gesellschaft in Rumänien.

⚙️ Verfahren zur Bearbeitung

Die zuständige Steuerbehörde ist verpflichtet, den Antrag innerhalb von 45 Tagen nach Eingang zu prüfen und in einem Sonderregister zu verzeichnen.

Ist die Dokumentation unvollständig, wird die verantwortliche juristische Person der Gruppe benachrichtigt und hat 15 Tage Zeit, die Unterlagen zu ergänzen.
Erfolgt keine Ergänzung, stellt die Steuerbehörde vor einer Ablehnung sicher, dass das Recht des Steuerpflichtigen auf Anhörung gemäß Artikel 9 der Abgabenordnung gewahrt bleibt.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stellt die Behörde Formular 174 aus, welches die Gründung der Steuergruppe bestätigt.

🏢 Mitteilung der Entscheidung

Sind die Mitglieder der Steuergruppe verschiedenen Finanzämtern zugeordnet, wird eine Kopie des Genehmigungsbescheids an jedes zuständige Finanzamt weitergeleitet, das die jeweiligen Mitglieder verwaltet.