Ordin MTI Nr. 1925/2025, in Kraft ab dem 1. Juli 2026, legt den Rahmen für TollRo-Gebühren für schwere Lastkraftfahrzeuge auf dem nationalen Straßennetz Rumäniens (SETRE-System) fest. Er setzt Gesetz Nr. 226/2023 um und genehmigt Fahrzeugkategorien sowie Einheitsgebühren pro Kilometer.
- Anwendungsbereich und Grundsätze
- Gilt für alle Nutzfahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht (MTMA) > 3,5 t.
- Grundprinzipien: Nichtdiskriminierung und Klassifizierung nach MTMA und EURO-Emissionsklasse.
- Die Gebühr besteht aus:
- Infrastrukturkosten: Wartung, größere Reparaturen, Betrieb, elektronisches Mautsystem;
- Externe Kosten: Umwelt- und Gesundheitseinflüsse (Fahrzeugemissionen).
- Fahrzeugkategorien und Tarife
Kategorie | MTMA | Straße | EURO VI | EURO V-IV | EURO III-0 |
I | 3,5–7,5 t | Autobahnen/Expressstraßen | 0,17 | 0,19 | 0,22 |
Nationalstraßen | 0,08 | 0,10 | 0,11 | ||
II | 7,5–12 t | Autobahnen/Expressstraßen | 0,29 | 0,33 | 0,37 |
Nationalstraßen | 0,14 | 0,16 | 0,19 | ||
III | ≥12 t | Autobahnen/Expressstraßen | 0,48 | 0,55 | 0,62 |
Nationalstraßen | 0,24 | 0,28 | 0,31 |
Stark verschmutzende Fahrzeuge zahlen Aufschläge: +15% für EURO V-IV und +30% für EURO III-0, maximal doppelt so hoch wie der EURO VI-Tarif.
- Aktualisierung der Tarife und Ticketregelung
- Tarife werden jährlich im Dezember anhand des Verbraucherpreisindex (CPI) aktualisiert, gültig ab 1. Januar.
- Routentickets: bleiben während der gesamten Gültigkeitsdauer gültig, auch bei Tarifänderungen; im Voraus gekaufte Tickets gelten zum Tarif des Kaufjahres.
Das Ordin gewährleistet die Finanzierung der Straßenerhaltung und fördert den Einsatz emissionsarmer Fahrzeuge im Einklang mit nachhaltiger Entwicklung und Umweltschutz.
