Regelung der einheitlichen Straßengebühren in Rumänien

Ordin MTI Nr. 1925/2025, in Kraft ab dem 1. Juli 2026, legt den Rahmen für TollRo-Gebühren für schwere Lastkraftfahrzeuge auf dem nationalen Straßennetz Rumäniens (SETRE-System) fest. Er setzt Gesetz Nr. 226/2023 um und genehmigt Fahrzeugkategorien sowie Einheitsgebühren pro Kilometer.

  1. Anwendungsbereich und Grundsätze
  • Gilt für alle Nutzfahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht (MTMA) > 3,5 t.
  • Grundprinzipien: Nichtdiskriminierung und Klassifizierung nach MTMA und EURO-Emissionsklasse.
  • Die Gebühr besteht aus:
    • Infrastrukturkosten: Wartung, größere Reparaturen, Betrieb, elektronisches Mautsystem;
    • Externe Kosten: Umwelt- und Gesundheitseinflüsse (Fahrzeugemissionen).
  1. Fahrzeugkategorien und Tarife

Kategorie

MTMA

Straße

EURO VI

EURO V-IV

EURO III-0

I

3,5–7,5 t

Autobahnen/Expressstraßen

0,17

0,19

0,22

  

Nationalstraßen

0,08

0,10

0,11

II

7,5–12 t

Autobahnen/Expressstraßen

0,29

0,33

0,37

  

Nationalstraßen

0,14

0,16

0,19

III

≥12 t

Autobahnen/Expressstraßen

0,48

0,55

0,62

  

Nationalstraßen

0,24

0,28

0,31

Stark verschmutzende Fahrzeuge zahlen Aufschläge: +15% für EURO V-IV und +30% für EURO III-0, maximal doppelt so hoch wie der EURO VI-Tarif.

  1. Aktualisierung der Tarife und Ticketregelung
  • Tarife werden jährlich im Dezember anhand des Verbraucherpreisindex (CPI) aktualisiert, gültig ab 1. Januar.
  • Routentickets: bleiben während der gesamten Gültigkeitsdauer gültig, auch bei Tarifänderungen; im Voraus gekaufte Tickets gelten zum Tarif des Kaufjahres.

Das Ordin gewährleistet die Finanzierung der Straßenerhaltung und fördert den Einsatz emissionsarmer Fahrzeuge im Einklang mit nachhaltiger Entwicklung und Umweltschutz.