Ausschüttung von Zwischendividenden für das 3. Quartal 2025

Ein Unternehmen kann am 30. September 2025 beschließen, Zwischendividenden an die Gesellschafter auszuschütten, basierend auf den zwischenzeitlichen Finanzberichten, die von der Gesellschafterversammlung (GV) erstellt und genehmigt wurden.

Nach dem Gesetz über Handelsgesellschaften Nr. 31/1990 und dem Rechnungslegungsgesetz Nr. 82/1991 können Dividenden optional vierteljährlich aus dem bis zu diesem Zeitpunkt erzielten rechnerischen Nettogewinn ausgeschüttet werden, angepasst um eventuelle Verlustvorträge oder gesetzlich vorgeschriebene Rücklagen. Die endgültige Anpassung erfolgt nach Erstellung der Jahresabschlüsse, und etwaige Differenzen sind innerhalb von 60 Tagen nach deren Genehmigung zu begleichen.

Schritte zur Ausschüttung von Zwischendividenden:

  1. Erstellung von zwischenzeitlichen Finanzberichten zum 30.09.2025, basierend auf der Summen- und Saldenliste und der Inventur von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Eigenkapital.
  2. Genehmigung dieser Berichte durch einen GV-Beschluss, der die Höhe der auszuschüttenden Dividenden festlegt.
  3. Verbuchung der entsprechenden Buchungssätze:
    • Zuweisung:
      463 = 456 (Forderungen aus ausgeschütteten Dividenden / Abrechnungen mit Gesellschaftern)
    • Einbehalt der Dividendensteuer (10%):
      456 = 446
    • Zahlung der Dividenden:
      456 = 5121/5311 (Bankkonten/Kasse)

Daher dürfen Zwischendividenden nur nach Erstellung und Genehmigung der zwischenzeitlichen Finanzberichte für das 3. Quartal 2025 rechtmäßig und ordnungsgemäß ausgeschüttet werden.