Gemäß Artikel 291 des Gesetzes Nr. 227/2015 (Steuergesetzbuch) unterliegt die Lieferung von Pellets einer unterschiedlichen Mehrwertsteuerbehandlung, je nach dem Material, aus dem sie hergestellt werden, und ihrem Verwendungszweck.
- Holzpellets – Ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 11%
Holzpellets aus Buche, Eiche, Fichte usw. sind unter den Codes NC 4401 31 00 und 4401 32 00 eingestuft. Für diese Kategorie gilt gemäß Artikel 291 Abs. (2) Buchstaben i) und j) ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 11%, sofern:
- die Pellets ausschließlich als Brennstoff zum Heizen verwendet werden;
- der Käufer eine Eigenverantwortungserklärung über diese Verwendung abgibt;
- die Regelung gilt für natürliche und juristische Personen, einschließlich Schulen, Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die Pellets ausschließlich zum Heizen verwenden.
Fehlt die Erklärung über die Nutzung als Heizbrennstoff, gilt der Standard-Mehrwertsteuersatz von 21%.
- Pellets aus landwirtschaftlicher Biomasse – Standardsatz von 21%
Pellets aus Stroh, Getreideresten, Maisstängeln oder anderen landwirtschaftlichen Biomassen fallen nicht unter den ermäßigten Satz von 11%. Das Steuergesetz nennt ausdrücklich nur Holzpellets und deren Derivate.
Daher unterliegt die Lieferung von Strohpellets oder anderen nicht-holzbasierten Pellets dem Standard-Mehrwertsteuersatz von 21%.
- Übersicht der Mehrwertsteuersätze:
Pellettyp | Mehrwertsteuersatz | Anwendungsbedingungen |
Holzpellets (Buche, Eiche, Fichte usw.) | 11% | Ausschließliche Verwendung als Heizbrennstoff, bestätigt durch Eigenverantwortungserklärung des Käufers |
Pellets aus landwirtschaftlicher Biomasse (Stroh, Maisstängel usw.) | 21% | Standardsatz – nicht für den ermäßigten Satz vorgesehen |
Fazit:
Die derzeitige Steuerregelung fördert die Nutzung von Holzpellets als alternative Energiequelle durch Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes, während Pellets aus landwirtschaftlicher Biomasse dem Standardsatz unterliegen. Die korrekte Anwendung hängt ausschließlich von der Art des Materials und der erklärten Verwendung ab.
