Ab April 2025 gelten neue Höchstwerte für verschiedene Wertgutscheine, gültig für das erste Halbjahr und verlängert für August und September. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Essensgutscheine
- Neuer Höchstwert: 40,18 RON/Arbeitstag (vorher 40,04 RON).
- Gültig ab: 1. April 2025.
- Steuerlich: Einkommensteuer (10 %) und Krankenversicherung (10 %) – vom Arbeitnehmer getragen.
Betreuungsgutscheine (Krippe)
- 1. Halbjahr: 670 RON/Monat.
- 2. Halbjahr: 710 RON/Monat (ab Oktober).
- Steuerlich: Steuerfrei unter gesetzlich festgelegten Bedingungen.
Kultur-Gutscheine
- 1. Halbjahr:
- 220 RON/Monat (monatlich).
- 450 RON/Veranstaltung (gelegentlich).
- 2. Halbjahr:
- 240 RON/Monat.
- 470 RON/Veranstaltung.
- Steuerlich: Steuerfrei laut Gesetz.
Geschenk-Gutscheine
- Steuerfreier Betrag: 300 RON/Arbeitnehmer/Ereignis (z. B. Ostern, Weihnachten, Kindertag).
- Darüber hinaus: steuerpflichtig.
Die Änderungen basieren auf dem Gesetz Nr. 165/2018 sowie den entsprechenden ministeriellen Verordnungen.