Arbeitsunfall in der Industrie: Ein Sturz aus der Höhe mit vorübergehender Arbeitsunfähigkeit

In einem Unternehmen des Industriesektors verwandelte sich ein routinemäßiger Wartungsvorgang an einer Maschine in einen schweren Arbeitsunfall, der zu einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit des betroffenen Arbeitnehmers führte. Der Vorfall ereignete sich, als ein Mechaniker die Zugangsplattform der Maschine betrat, um eine routinemäßige Überprüfung durchzuführen. Aufgrund fehlender persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und nicht konformer Seitengeländer rutschte der Mitarbeiter aus und stürzte aus etwa zwei Metern Höhe.
Durch den Aufprall erlitt der Arbeiter einen Unterarmbruch und Prellungen an der Schulter. Er wurde umgehend ins Krankenhaus gebracht, wo die Ärzte die Notwendigkeit einer Ruhigstellung und einer medizinischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestätigten. Der Arbeitgeber meldete den Vorfall umgehend dem zuständigen Arbeitsinspektorat, gemäß den Vorschriften des Gesetzes Nr. 319/2006.
Gemäß den Verfahren setzte der Arbeitgeber eine Untersuchungskommission ein, die die Umstände des Unfalls analysierte. Die vorläufige Schlussfolgerung wies auf zwei Hauptursachen hin: das Nichttragen der PSA und die mangelhafte Schutzvorrichtung der Plattform. Der Unfall wurde als Arbeitsunfall mit vorübergehender Arbeitsunfähigkeit eingestuft; ein FIAM (Unfalluntersuchungsbericht) wurde erstellt und offiziell gemeldet.
Für das Unternehmen bedeutete der Vorfall nicht nur den temporären Ausfall eines qualifizierten Mitarbeiters, sondern auch die Notwendigkeit, Korrekturmaßnahmen umzusetzen. Dazu gehörten zusätzliche Schulungen für das Personal, Reparaturen an der Plattformstruktur und regelmäßige Überprüfungen der PSA-Konformität.
Dieser Fall erinnert daran, dass auch bei routinemäßigen Tätigkeiten reale Gefahren bestehen, die ernsthafte Folgen haben können. Die konsequente Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und die Instandhaltung von Ausrüstung sind entscheidende Schutzmaßnahmen gegen Ereignisse, die die Gesundheit der Arbeitnehmer und den betrieblichen Ablauf gefährden können.