Eine routinemäßige Kontrolle durch das Territoriale Arbeitsinspektorat in einem Industrieunternehmen brachte schwerwiegende Verstöße bei der Umsetzung der Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz ans Licht. Das Ergebnis: erhebliche Geldstrafen und die Verpflichtung zur sofortigen Umsetzung von Korrekturmaßnahmen.
Im Rahmen der Überprüfung stellten die Inspektoren fest, dass die Gefährdungsbeurteilung nicht aktualisiert war, Mitarbeiterschulungen unvollständig durchgeführt wurden und Mängel bei der Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung vorlagen. Zudem hatten mehrere Arbeitsmittel keine aktuellen technischen Prüfungen, was einen direkten Verstoß gegen die Verordnung Nr. 1146/2006 über die Mindestanforderungen an Sicherheit darstellt.
Infolgedessen wurde das Unternehmen mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 RON belegt und erhielt eine kurze Frist zur Behebung der Mängel. Darüber hinaus ordneten die Inspektoren die vorübergehende Stilllegung bestimmter Maschinen an, bis die vorgeschriebenen technischen Überprüfungen durchgeführt sind.
Dieser Fall verdeutlicht die Bedeutung der kontinuierlichen Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften – nicht nur während Audits oder Inspektionen. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Dokumentation stets auf dem neuesten Stand zu halten, regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter zu gewährleisten und den technischen Zustand der Ausrüstung zu überprüfen.
Die Einhaltung dieser Anforderungen ist keine bloße Formalität, sondern ein entscheidender Faktor zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und zur Abwendung von Sanktionen, die den Betrieb und den Ruf eines Unternehmens beeinträchtigen können.