Eine Kontrolle der Generalinspektion für Notfallsituationen (ISU) in einem Geschäftslokal hat gravierende Mängel bei den Maßnahmen zur Brandverhütung und -bekämpfung aufgedeckt. Infolgedessen wurden erhebliche Geldstrafen verhängt und sofortige Maßnahmen angeordnet.
Die Inspektoren stellten fest, dass Feuerlöscher nicht regelmäßig überprüft wurden, Innentrinkhydranten teilweise durch unsachgemäß gelagerte Waren blockiert waren und aktuelle Evakuierungspläne fehlten oder nicht sichtbar ausgehängt waren. Zudem waren die Sicherheitsmarkierungen unvollständig, und das Personal war entgegen den Vorschriften der MAI-Verordnung Nr. 163/2007 nicht aktuell im Brandschutz geschult.
Das Unternehmen wurde mit einer Geldstrafe von 15.000 Lei belegt und verpflichtet, umgehend einen Maßnahmenplan umzusetzen. Die ISU setzte strenge Fristen für die Freigabe der Fluchtwege, die Aktualisierung der Evakuierungspläne und die Durchführung einer praktischen Übung mit den Mitarbeitenden.
Dieser Fall zeigt, dass Brandschutzmaßnahmen im Handel – wie auch in der Industrie – nicht nur gesetzliche Pflichten sind, sondern grundlegende Voraussetzungen zum Schutz von Leben und zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs. Ihre Vernachlässigung kann zu hohen Strafen und sogar zur Betriebsschließung führen.
