Mit dem ANAF-Beschluss Nr. 2175/2025 wird der Beschluss Nr. 1193/2021 geändert. Damit werden das Verfahren zur Registrierung von Treuhandverträgen, die Organisation des zentralen Treuhandregisters sowie die Zugangsregeln aktualisiert.
Eine Treuhand ist die rechtliche Operation, durch die dingliche oder vermögensrechtliche Rechte an einen oder mehrere Treuhänder zu einem bestimmten Zweck übertragen werden. Rechtsgrundlage ist das Gesetz Nr. 129/2019 zur Verhinderung von Geldwäsche, das Folgendes vorsieht: Übermittlung aktueller Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten, Einrichtung des zentralen Registers sowie Festlegung der Zugangsbedingungen. Nach dem Zivilgesetzbuch müssen Treuhandverträge innerhalb eines Monats bei der ANAF registriert werden, andernfalls sind sie absolut nichtig.
Die durch Gesetz Nr. 86/2025 eingeführten Änderungen verschärfen die Zugangsregeln: Nur natürliche oder juristische Personen mit berechtigtem Interesse dürfen Einsicht in die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten nehmen. Ein bloßer schriftlicher Antrag reicht nicht mehr aus.
Die wichtigsten Neuerungen des Beschlusses Nr. 2175/2025 sind:
- Aktualisierung des Verfahrens für den Zugang zum Treuhandregister und ähnlichen Rechtskonstruktionen;
- Überarbeitung der Formulare für die Registrierung und die Beantragung des Zugangs.
Der Zugang erfolgt in zwei Schritten: (1) Online-Registrierung über den Dienst „Virtueller Privatbereich“ und Zahlung einer Verwaltungsgebühr sowie (2) Einreichung des Zugangsantrags, der den Nachweis eines berechtigten Interesses und Belege enthalten muss.
Die Anträge werden von der zuständigen Steuerbehörde geprüft, die die Online-Registrierung, die Zahlungsbestätigung und die Unterlagen kontrolliert. Bei Validierung wird der Zugang über den Virtuellen Privatbereich bestätigt. Wird das berechtigte Interesse nicht nachgewiesen, wird der Antrag abgelehnt.
Die neuen Regeln bringen die nationalen Verfahren in Einklang mit europäischen Standards und verstärken die Kontrolle über den Zugang zu Angaben über wirtschaftlich Berechtigte im Rahmen der Geldwäscheprävention.