Register der Wohnungskäufe mit ermäßigtem Mehrwertsteuersatz – Änderungen

Durch den Beschluss des ANAF-Präsidenten Nr. 2149/2025, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 839/11.09.2025, wurden Änderungen an der Verfahrensordnung zum Register der Wohnungskäufe mit ermäßigtem Mehrwertsteuersatz vorgenommen.

Das Register wird von Notaren eingesehen und ausgefüllt, um sicherzustellen, dass jede natürliche Person im Zeitraum 1. August 2025 – 31. Juli 2026 nur eine Wohnung mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 9% erwerben kann. Die Hauptbedingungen sind:

  • Nutzfläche maximal 120 qm, ohne Nebengebäude;
  • Wert höchstens 600.000 Lei, ohne MwSt.;
  • Lieferung spätestens bis 31. Juli 2026 und rechtlich bewohnbar;
  • kein weiterer Wohnungskauf mit ermäßigter MwSt. seit dem 1. Januar 2023;
  • mindestens 20% Anzahlung bis zum 31. Juli 2025 bei vor dem 1. August 2025 geschlossenen Verträgen.

Notare müssen das Register vor der Beurkundung prüfen und den anzuwendenden Mehrwertsteuersatz eintragen. Ist der Käufer bereits als Erwerber einer Wohnung mit ermäßigter MwSt. eingetragen, darf der Vertrag nur mit dem Standardsatz beurkundet werden.