Neue Regeln für Mitversicherte: Was sich ab dem 1. September 2025 ändert

Ab dem 1. August 2025 können Ehepartner und Eltern ohne eigenes Einkommen nicht mehr kostenfrei über die gesetzliche Krankenversicherung mitversichert werden. Diese wesentliche Änderung ergibt sich aus der Aufhebung von Artikel 224 Absatz 1 Buchstabe c des Gesetzes Nr. 95/2006, geändert durch das Gesetz Nr. 141/2025. Praktisch bedeutet dies, dass Angehörige einer versicherten Person den Versicherungsstatus nicht mehr ohne Zahlung des Sozialversicherungsbeitrags für die Krankenversicherung (CASS) behalten können.

Gemäß einer Übergangsbestimmung desselben Gesetzes (Artikel XI Absatz 2) behalten diese Personen jedoch bis zum 1. September 2025 ihren Versicherungsstatus, vorausgesetzt, sie waren vor dem 1. August mitversichert. Nach Ablauf dieser Schonfrist setzt der weitere Zugang zu medizinischen Leistungen die Zahlung des CASS-Beitrags voraus, der auf Basis des Äquivalents von sechs nationalen Mindestgehältern berechnet wird. Im Jahr 2025 beträgt der Jahresbeitrag bei einem Mindestlohn von 4.050 RON 2.430 RON.

Dieser Betrag kann direkt von der betroffenen Person durch Ausfüllen des entsprechenden Abschnitts in der „Declarația Unică“ gezahlt werden oder vom Unterhaltspflichtigen, sofern dieser steuerpflichtiges Einkommen hat. Die Abgabe der Erklärung zusammen mit der Zahlung des Beitrags gewährt den Versicherungsstatus für einen Zeitraum von 12 Monaten, der jährlich erneuert werden muss, um die kontinuierliche Absicherung aufrechtzuerhalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitgeber ab August 2025 nicht mehr verpflichtet sind, mitversicherte Personen über die Erklärung 112 zu melden, selbst wenn diese bis zum 1. September vorübergehend versichert bleiben. Ab diesem Zeitpunkt liegt die volle Verantwortung für den Versicherungsstatus ausschließlich bei der betroffenen Person oder deren Unterhaltspflichtigem.

Diese Gesetzesänderung hat erhebliche Auswirkungen, insbesondere auf Familien, die auf diesen sozialen Schutz für ältere Eltern oder einkommenslose Ehepartner angewiesen waren. Angesichts der schnellen Änderung des Versicherungssystems ist es entscheidend, dass alle betroffenen Personen rechtzeitig informiert werden und gegebenenfalls die „Declarația Unică“ einreichen, um Unterbrechungen der medizinischen Versorgung zu vermeiden.